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ifo-Studie: Sozialstaatsreform könnte Arbeitsanreize erhöhen und Staatsfinanzen entlasten

Geldscheine. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

23. September 2025

Lesezeit: 2 Minute(n)

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München / Bayern – Eine umfassende Reform des Sozialstaats könnte nach Berechnungen des ifo Instituts die in Deutschland geleisteten Arbeitsstunden um den Umfang von 149.000 Vollzeitstellen erhöhen und gleichzeitig die öffentlichen Haushalte um rund 4,5 Milliarden Euro pro Jahr entlasten. Die Studie wurde im Auftrag der IHK für München und Oberbayern erstellt und untersucht verschiedene Reformoptionen.

Die Studie betrachtet unter anderem die Zusammenführung von Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag zu einer einheitlichen Leistung. „Gerade Alleinstehende hätten so deutlich mehr Anreize, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufzunehmen“, sagt ifo-Forscher Maximilian Blömer.

Arbeitsvolumen und Einsparpotenzial

Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern, bewertet die Ergebnisse wie folgt:
„Die ifo-Studie zeigt: Eine ausbalancierte Korrektur des heutigen Bürgergeld-Systems ist sowohl machbar als auch dringend nötig. Bessere Anreize, abgestimmt auf Haushaltstypen, ermöglichen im Interesse der Steuerzahler milliardenschwere Einsparungen im Staatshaushalt. Zugleich führt der Reformvorschlag zu einem höheren Arbeitsvolumen von fast 150.000 Vollzeitstellen, was etwa 230 Millionen zusätzlichen Jahresarbeitsstunden entspricht.“
Gößl ergänzt: „Die Bundesregierung hat die Chance, ihr selbst gestecktes Ziel, nötige Reformen anzugehen, zu erreichen. Es liegt nun an ihr, die Vorschläge umzusetzen.“

Vorgeschlagene Hinzuverdienstregelungen

Die ifo-Studie beschreibt als zentralen Bestandteil der vorgeschlagenen Reform Regeln zur Anrechnung von Einkommen auf Sozialleistungen:

  • Alleinstehende ohne Kinder sollen ab einem Bruttoeinkommen von 380 Euro 35 Cent von jedem Euro behalten.
  • Paare ohne Kinder sollen ab 380 Euro 20 Cent behalten; Einkommen unter 380 Euro wird vollständig auf Sozialleistungen angerechnet.
  • Bei Haushalten mit Kindern sollen Paare 35 Prozent des Zuverdienstes ab dem ersten Euro behalten. Alleinerziehende sollen ab 380 Euro Brutto von einem höheren Anteil profitieren.

„Die vorgestellte Sozialstaatsreform reduziert die Komplexität, weil es nur noch eine Leistung statt vieler paralleler gibt. Zudem erlauben unterschiedliche Hinzuverdienstregeln, das Arbeitsangebot von verschiedenen Gruppen gezielt zu erhöhen“, erklärt ifo-Forscherin Lilly Fischer.

Die ifo-Kurzstudie „Konzeption eines integrierten Sozialtransfersystems“, von Maximilian Blömer, Eike Johannes Eser, Lilly Fischer und Andreas Peichl, ist online unter www.ifo.de verfügbar.
(Quelle: Pressemitteilung IHK für München und Oberbayern / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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