Bernau / Rosenheim – Zwei rumänische Staatsangehörige handelten in Bernau am Chiemsee illegal mit Welpen. Zwei de Tiere starben kurz nach ihrem Verkauf über diverse Internetkanäle. Nun wurden die Händler im Amtsgericht Rosenheim zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt:
Bei den Angeklagten handelt es sich um einen 41-jährigen Mann und eine 30-jährige Frau. Von November 2021 bis Februar 2022 sollen sie, laut gemeinsamer Pressemitteilung des Amtsgerichts Rosenheim und der Staatsanwaltschaft Traunstien, insgesamt 22 Hundwelpen der Rassen Malteser, Malteser-Bichon oder Maltipoo, teilweise unter acht Wochen alt, aus dem Ausland importiert und in ihre Wohnung in Bernau am Chiemsee gebracht haben.
Von dort aus boten sie die Hundebabys dann in diversen Verkaufsportalen im Internet an – als angeblich zwölf Wochen alte, geimpfte, gechippte und entwurmte Tiere, die bei dem Muttertier in der Wohnung in Bernau aufgewachsen seien.
„Mit diesen falschen Angaben täuschten sie die Käufer bewusst“, so der Wortlaut in der Pressemitteilung. Auf diese Weise verkaufte das Paar 14 Welpen zu Kaufpreisen zwischen 1.300 Euro und 1.400 Euro. Betrügerischer Verkaufserlös damit insgesamt: 19.300 Euro.
Zwei der Welpen waren bereits bei der Übergabe an die Käufer schwer erkrankt und verstarben jeweils wenige Tage später, obwohl sich die Käufer sofort zum Tierarzt begeben hatten. In diesen Fällen wurden die Angeklagten auch wegen quälerischer Tiermisshandlung verurteilt, da sie die erheblichen und über mehrere Tage andauernden Leiden und Schmerzen der beiden Tiere, die durch die verzögerte Behandlung, den Halterwechsel und den Transport verursacht wurden, jedenfalls billigend in Kauf genommen haben.
Zu Gunsten der Angeklagten wurde bei der Strafzumessung gewertet, dass sie nicht vorbestraft waren, ein vollumfängliches Geständnis ablegten und zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung den Schaden bereits teilweise wiedergutgemacht hatten. Daher wurde die Vollstreckung der verhängten Gesamtfreiheitsstrafen auf Bewährung ausgesetzt. Hinsichtlich des nach Abzug der bereits geleisteten Schadenswidergutmachung und der Aufwendungen der Angeklagten verbleibenden Schadens in Höhe von rund 7.000 Euro wurde die Einziehung von Wertersatz angeordnet.
(Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung Amtsgericht Rosenheim und Staatsanwaltschaft Traunstein / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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