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Im Dialog Kompromisse suchen

Luftaufnahme auf Landkreis Rosenheim

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

17. Juni 2023

Lesezeit: 2 Minute(n)

Landkreis Rosenheim – Über die Klage des Bund Naturschutz gegen die Neufassung der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet „Inntal Süd“ ist immer noch nicht abschließend entschieden. In den vergangenen Jahren beschäftigten sich mehrere Gerichtsinstanzen, darunter auch der Europäische Gerichtshof, mit dem Vorgang. Im Umweltausschuss des Landkreises Rosenheim kündigte Rosenheims Landrat Otto Lederer nun an, das laufende Gerichtsverfahren nicht abwarten, sondern im Gespräch mit dem Bund Naturschutz Kompromisse finden zu wollen.

Das Landschaftsschutzgebiet Inntal-Süd geht von der Stadt Rosenheim, dem Inn entlang bis zur Grenze bei Kiefersfelden Erlassen wurde diese Landschaftsschutzverordnung bereits im Jahr 1952 und seitdem hat sich das Inntal natürlich verändert.
Ursprünglich war das unter Schutz gestellte Gebiet 4667 Hektar groß. Die noch geltende Schutzgebietsverordnung „Inntal-Süd“ stammt aus dem Jahr 1952. Sie entspricht längst nicht mehr den heutigen rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen. Damals gezogene Grenzen sind schon lange überholt, denn um neue Baugebiete ausweisen zu können wurde das Schutzgebiet in den vergangenen Jahren mehrfach neu geregelt und schließlich im April 2013 um rund 650 Hektar verkleinert (Quelle OVB) Der Bund Naturschutz reichte dagegen Klage ein, scheitete aber damals daran.

Mit dem Bund Naturschutz ins Gespräch kommen

Jüngst hat der Bund Naturschutz dann erneut Klage eingereicht. Rosenheims Landrat Otto setzt nun darauf, im Dialog Kompromisse zu finden und will darum mit dem Bund Naturschutz ins Gespräch kommen.
Ein Termin ist bereits vereinbart. Der Landrat hofft auf Kompromisse, vor allem in der Frage, welche Flächen noch ins Landschaftsschutzgebiet aufgenommen werden können. Das Einverständnis aller Beteiligten, darunter von neun Inntal-Gemeinden, vorausgesetzt, könnte die neue Schutzgebietsverordnung schneller abgeschlossen werden, als das noch laufende Gerichtsverfahren. Der Bund Naturschutz signalisierte, die Klage gegebenenfalls zurückzuziehen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, hatte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob sich aus dem Europarecht bei Schutzgebietsverordnungen eine Pflicht zur Durchführung einer strategischen Umweltprüfung ergebe. Dies verneinte der EuGH. Aus Sicht des Landkreises ist dies eine positive Entscheidung, denn eine strategische Umweltprüfung war nicht durchgeführt worden und ist auch bei zukünftigen Schutzgebietsausweisungen nicht notwendig.

Ende Januar dieses Jahres entschied der seit dem Jahreswechsel zuständige 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Klage des Bund Naturschutz gegen die Schutzgebietsverordnung des Landschaftsschutzgebietes „Inntal Süd“ aufgrund der Alpenkonvention zulässig sei und verwies sie an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurück. Zudem wurde dem Gericht in München die Anweisung mitgegeben, dass der Verwaltungsgerichtshof davon auszugehen hat, dass Art. 11 Abs. 1 Naturschutzprotokolll unmittelbar anwendbar ist und dieser zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Änderung einer Landschaftsschutzgebietsverordnung die Durchführung einer Interessenabwägung verlangt. Wann der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verhandelt bzw. urteilt, ist völlig offen.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Info: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Archiv Innpuls.me)

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