München / Bayern – Bei den meisten Fällen von Jugendkriminalität handelt es sich um jugendtypische Delikte wie Ladendiebstahl oder Graffiti-Schmierereien. Die Verfahrenszahlen der Staatsanwaltschaft München I im Jahr 2021, 2022 und im ersten Quartal 2023 lassen jedoch einen deutlichen Anstieg gravierender Delikte (Verbrechen wie etwa. Raub und räuberische Erpressung) bei Jugendlichen bzw. Heranwachsenden erkennen.
Laut Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums München ist die Zahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren im vergangenen Jahr in München im Vergleich zum Vorjahr um 6,1 Prozent auf 8.533 gestiegen, allerdings im Vergleich zu 2019 um 4,3 Prozent niedriger (8.912 Tatverdächtige). Während es im Jahr 2022 etwas weniger tatverdächtige Heranwachsende gab (3.514; -2,1 Prozent), ist ein deutliches Plus von fast 28 Prozent bei tatverdächtigen Kindern (also Personen unter 14 Jahren) festzustellen.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Meistens handelt es sich um jugendtypische Delikte wie Ladendiebstahl oder Graffiti-Schmierereien. Der Großteil schwerer und wiederholter Taten wird vorwiegend durch Intensivtäter verübt. Die bayerische Justiz geht mit einem Bündel an Maßnahmen gegen Jugendkriminalität vor. Insbesondere bei Gewaltkriminalität durch jugendliche Intensivtäter greifen Polizei und Staatsanwaltschaften konsequent durch. Sobald die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wird gerade bei gravierenden Gewaltdelikten Untersuchungshaft beantragt. Gewalt wird nicht geduldet. Dies belegt auch die Strafverfolgungsstatistik 2021: 522 jugendliche und heranwachsende Täter wurden zu Jugendstrafen ohne Bewährung verurteilt.“
Bayern fordert Verlängerung des Jugendarrests
Bayern wird sich für die Verlängerung des Jugendarrests einsetzen. Minister Eisenreich: „Aus meiner Sicht muss der Jugendarrest von derzeit höchstens vier Wochen auf drei Monate verlängert werden. Bayern wird einen entsprechenden Antrag bei der Justizministerkonferenz einbringen. Insbesondere jugendliche Intensivtäter müssen frühzeitig gestoppt werden. Das Jugendgerichtsgesetz ist ein Bundesgesetz und muss entsprechend angepasst werden.“ (Der Jugendarrest ist die Vorstufe zur Jugendstrafe Anmerkung der Redaktion).
(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatsregierung / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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