Fürth / Bayern – Am kommenden Freitag, 15. August 2025, feiern die Katholiken Mariä Himmelfahrt. Das Hochfest ist in den bayerischen Gemeinden ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Hauptwohnsitz haben.
In 1708 von insgesamt 2056 bayerischen Gemeinden ist das der Fall. In denn restlichen 348 Gemeinden, in denen die evangelische Bevölkerung die katholische Bevölkerung überwiegt, ist der 15. August dagegen kein Feiertag. Mit der Feststellung der Einwohnerzahlen aus dem Zensus 2022 ergeben sich ab diesem Jahr, laut Pressemitteilung des Landesamts für Statistik, für acht Gemeinden in Bayern Änderungen bei Mariä Himmelfahrt. Im Vergleich zum Vorjahr erhalten sechs Gemeinden den Feiertag hinzu, in zwei Gemeinden ist Mariä Himmelfahrt nicht mehr gesetzlicher Feiertag, aber nach Art. 4 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) weiterhin geschützt.
Änderungen in acht Gemeinden
Nach den Ergebnissen des Zensus 2022 ist Mariä Himmelfahrt ab 2025 in folgenden Kommunen ein Feiertag: in Marktrodach in Oberfranken, in den mittelfränkischen Gemeinden Baiersdorf und Weisendorf, im unterfränkischen Schwebheim sowie in den Kommunen Memmingerberg und Oettingen in Bayern im Regierungsbezirk Schwaben. Baiersdorf und Memmingerberg hatten vor der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen aus dem Zensus 2011 noch die Voraussetzungen für den Feiertag erfüllt und erhalten den Feiertag ab diesem Jahr wieder.
In den oberfränkischen Gemeinden Marktschorgast und Seßlach ist hingegen der 15. August nach der neuen Feststellung kein gesetzlicher Feiertag mehr, weil dort zum Stichtag des Zensus am 15. Mai 2022 mehr evangelische als katholische Personen ihren Hauptwohnsitz haben.
Katholischer Süden, gemischtes Bild im Norden
Während in Oberbayern und Niederbayern in allen Gemeinden der Anteil der katholischen Bevölkerung überwiegt, zeichnet sich im Norden Bayerns ein heterogenes Bild ab: speziell im protestantisch geprägten Ober- und Mittelfranken überwiegt der Anteil der evangelischen Kirchenmitglieder. Dort ist Mariä Himmelfahrt in 54,2 bzw. 81,0 Prozent der Gemeinden kein gesetzlicher Feiertag. In Schwaben, Unterfranken und der Oberpfalz ist der 15. August hingegen überwiegend ein Feiertag.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Landesamt für Statistik / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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