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International gesuchter Heiratsschwindler in Rosenheim festgenommen

Hochzeit

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

21. Oktober 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Rosenheim – Der so häufig zitierte „Kommissar Zufall“ wurde jüngst einem international gesuchten Betrüger zum Verhängnis. Mehrere Jahre war der Flucht. Nun wurde er in der Rosenheimer Innenstadt festgenommen. 

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Ausgangslage war zunächst ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen eine polnische Staatsangehörige, mit Wohnsitz in Rosenheim. Als die Beamten dort mit den ersten Befragungen starteten, waren erste Ungereimtheiten festzustellen. Die Beamten leiteten deshalb operative Maßnahmen ein und lagen goldrichtig.

Sie konnten einen 49-jährigen Mann aus Österreich antreffen, gegen den mehrere Haftbefehle des Amtsgerichts Rosenheim sowie der Justiz aus Österreich vorlagen. Der Österreicher verschleierte seinen Aufenthalt für über drei Jahre und tauchte unter. Die Haftbefehle waren ausgestellt wegen einer Vielzahl von Betrugsdelikten. In Österreich soll er Frauen die Heirat versprochen bzw. auch die Ehe eingegangen sein, rein um sich finanziell bereichern zu können. Der 49-Jährige wurde dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Rosenheim vorgeführt. Nach Eröffnung der Haftbefehle, erfolgte die Überstellung in eine Justizvollzugsanstalt. Seitens der Behörden wird die Überstellung zur Strafverfolgung an die österreichischen Behörden geprüft. Wie die ersten Ermittlungen nun auch ergaben, fälschte der Österreicher Dokumente, nahm eine Vielzahl von anderen Personalien an und konnte so an Mietobjekte und andere Unterlagen gelangen.
Die Ermittlungen stehen hier erst am Anfang und sind noch nicht abgeschlossen. Auch die Gesamtsumme seiner begangenen Betrugsdelikte müssen im Rahmen des Verfahrens noch genau erhoben werden.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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