München / Bayern – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen Kabinettsentwurf zum „Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung“ (ApoVWG) vorgelegt. Nach Einschätzung des Bayerischen Apothekerverbandes (BAV) bleibt darin die im Koalitionsvertrag zugesicherte Anpassung der Vergütung für rezeptpflichtige Arzneimittel weiterhin aus. Der Verband sieht darin einen erheblichen Vertrauensverlust gegenüber der Politik.
Vor diesem Hintergrund beteiligen sich nach Angaben des BAV zahlreiche Apothekenteams in Bayern an der Aktion „Blackout“. In den teilnehmenden Apotheken wird – abgesehen von einer Notbeleuchtung – das Licht ausgeschaltet. Die Aktion soll symbolisch auf einen drohenden Blackout in der Arzneimittelversorgung aufmerksam machen. Zusätzlich informieren Apotheken mit Plakaten und Handzetteln über die Situation und suchen das Gespräch mit Kunden.
Ob sich auch Apotheken im Raum Rosenheim konkret an der Aktion beteiligen, ist nach aktuellem Stand nicht öffentlich bestätigt. Die Protestform ist jedoch als bundesweite Aktion angelegt, an der sich zahlreiche Apotheken in Bayern beteiligen.
Der 1. Vorsitzende des Bayerischen Apothekerverbandes e.V., Dr. Hans-Peter Hubmann, erklärte dazu: „Wir erwarten von der Bundesregierung Verlässlichkeit, besonders in Zeiten großer Herausforderungen für unser Gesundheitssystem. Nur durch starke Apotheken vor Ort und eine stabile, wohnortnahe Arzneimittelversorgung können diese bewältigt werden.“
Verband bemängelt Vergütungssituation
Als einen der Hauptgründe für den seit Jahren anhaltenden Rückgang der Apotheken nennt der Verband die aus seiner Sicht unzureichende Vergütung für rezeptpflichtige Arzneimittel. Das Honorar sei seit mittlerweile 13 Jahren nicht angepasst worden, während die Betriebskosten deutlich gestiegen seien. Dies habe dazu geführt, dass die Zahl der Apotheken kontinuierlich sinke. In Bayern seien in den vergangenen zehn Jahren über 500 Apotheken weggefallen. Zu Beginn des aktuellen Quartals habe es im Freistaat noch 2.660 öffentliche Apotheken gegeben – ein Stand, der zuletzt 1978 unterschritten worden sei. Auch bundesweit liege Deutschland bei der Apothekendichte inzwischen deutlich unter dem EU-Durchschnitt.
Der Verband betont, dass Apothekeninhaber dringend die im Koalitionsvertrag zugesagte Anpassung der Vergütung benötigten, um Personal angemessen bezahlen und in die Betriebe investieren zu können. Dies sei auch deshalb erforderlich, weil die verbliebenen Apotheken zunehmend mehr Patienten versorgen müssten.
Dr. Hubmann sagte weiter: „Wir fordern die Bundesregierung auf, die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag unverzüglich umzusetzen: eine sofortige Erhöhung des packungsbezogenen Honorars für öffentliche Apotheken als Soforthilfe gegen das Apothekensterben.“
(Quelle: Pressemitteilung ABDA / Beitragsbild: Copyright ABDA)


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