Rosenheim – Für die Münchener Straße 9a in Rosenheim wird kein Bebauungsplan aufgestellt. Das hat der Stadtrat beschlossen. Damit wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 185 „Münchener Str. 9a“ eingestellt.
Ziel war die Prüfung von Nachverdichtungspotenzialen sowie der Sicherung der Gehwegverbindung auf den Flurnummern 511 sowie 511/2 der Gemarkung Rosenheim. Im Zuge des Verfahrens wurde die Beurteilung künftiger Bauvorhaben nach Paragraph 34 Baugesetzbuch (BauGB) – Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung – als ausreichend erachtet. Die Sicherung der Gehwegverbindung kann auf kommunalem Grund erfolgen.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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