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Kiefersfelden: Chef löst verhafteten Mitarbeiter aus

Ein gesuchter türkischer Staatsangehöriger wurde bei Grenzkontrollen in Kiefersfelden gefasst. Er hatte Justizschulden in Höhe von rund 4.800 Euro. Foto: Symbolfoto Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

23. Juli 2025

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Kiefersfelden / Landkreis Rosenheim – Die Fahrt auf der Staatsstraße von Kufstein nach Kiefersfelden hätte einen türkischen Staatsangehörigen am Montag (217.2025) beinahe ins Gefängnis gebracht. Der Beifahrer eines Wagens mit österreichischem Kennzeichen hatte in Deutschland seit mehreren Jahren erhebliche Justizschulden. Da er im Rahmen der Grenzkontrolle den geforderten Betrag in Höhe von 4.800 Euro nicht zahlen konnte, wurde er von der Bundespolizei verhaftet. Zu seinem Glück hat sein Chef, der am Steuer des Wagens saß, die Rückreise nach Österreich angetreten.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Bei der Überprüfung der Personalien des Mitfahrers stellte sich heraus, dass das Amtsgericht Rosenheim bereits 2022 gegen den 26-Jährigen einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung erlassen hatte. Demnach musste der Mann eine Geldstrafe von 4.800 Euro sowie Verfahrenskosten von etwa 300 Euro zahlen. Dieser Forderung war er allerdings bislang nicht nachgekommen. Als ihn die Bundespolizisten am Ortsrand von Kiefersfelden damit konfrontierten, blieb ihm nichts übrig, als einzuräumen, dass er nicht über die festgesetzte Summe verfüge.

Die Beamten eröffneten ihm, dass er unter diesen Voraussetzungen laut gerichtlicher Anordnung ersatzweise für zweieinhalb Monate ins Gefängnis müsse, und nahmen ihn fest. Daraufhin schaltete sich der Pkw-Fahrer ein. Es handelte sich um den Chef des Verhafteten. Dieser erklärte sich bereit, wieder nach Österreich zufahren und mit dem erforderlichen Geld zurückzukommen. Wie angekündigt, legte er seinem Angestellten den vierstelligen Betrag aus. Somit blieb dem Beschäftigten der Gang ins Gefängnis erspart und der Arbeitgeber kann weiterhin die Arbeitskraft seines Mitarbeiters umfassend nutzen.

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