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Kinderpornografie: Kripo Rosenheim durchsucht Wohnungen

schwarz-weiss-Aufnahme: Mädchen mit T-Shirt, lange Haare, Gesicht erkennt man nicht, lässt Kopf traurig hängen

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

2. Mai 2022

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Landkreis Rosenheim – Kinderpornografie: Ermittler der Kriminalpolizei Rosenheim durchsuchten die Wohnungen mehrerer Tatverdächtiger im Landkreis Rosenheim. Drei Männer im Alter von 18, 38 und 63 Jahren stehen im Verdacht, kinderpornografische Dateien besessen oder verbreitet zu haben. In allen drei Fällen wurden Beweismittel beschlagnahmt.

Drei Polizisten/innen von hinten, tragen Beweismaterial aus einem Haus

Ermittler der Kripo Rosenheim mit beschlagnahmten Gegenständen. Foto: Copyright Polizeipräsidium Oberbayern Süd

Gezielt wurden von den Ermittlern der „Arbeitsgruppe Kinderpornografie“ des Kommissariats 1 der Kripo Rosenheim Personen überprüft, bei denen sich konkrete Anhaltspunkte ergeben hatten, dass sie kinderpornografische Dateien besitzen oder verbreiten.
Bei den drei beschuldigten Männern wurden im Rahmen der Wohnungsdurchsuchungen Datenträger, Computer und Mobiltelefone beschlagnahmt. Zum Teil wurde bereits bei den Durchsuchungen kinderpornografisches Material gefunden.
Die Durchsuchungen fanden in Bad Aibling und den Gemeinden Riedering und Schechen statt. Tatzusammenhänge bei den drei Fällen gibt es nach Angaben der Polizei nicht.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Rosenheim dauern noch an. Die Tatverdächtigten wurden nach Ende der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.
Wissenswert: Im Kampf gegen Kinderpornografie gab es im vergangenen Jahr eine Rechtsänderung. Bereits der bloße Besitz von Kinderpornografie (z.B. kinderpornografische Fotos auf dem Handy) stellen nun ein Verbrechen dar und werden mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberbayern Süd (Beitragsbild: Symbolfoto: re, Foto: Copyright Polizeipräsidium Oberbayern Süd)

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