Landkreis Rosenheim – Kindertagespflegekräfte gesucht – Ein Informationsabend für alle, die sich diese Aufgabe für sich vorstellen könnten, findet am Mittwoch, 22. November im Bildungswerk Rosenheim statt. Weitere Infos rund um die Kindertagespflege gibt es hier.
Bei dem Beruf der selbständig qualifizierten Kindertagespflegekraft gibt es keine Altersbeschränkung. Begleitet werden Kinder im Krippenalter bis zu 14 Jahren in ihrer Entwicklung.
Was ist Kindertagespflege?
Vor allem in den ersten Lebensjahren bietet die Kindertagespflege ein familiennahes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot, das die individuellen Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt. Ebenso erhalten Eltern ein adäquates und verlässliches Betreuungsangebot. Kindertagespflege wird in Form der Regelbetreuung oder als ergänzende Kindertagespflege angeboten.
Wie viele Kinder werden betreut?
Eine Kindertagespflegeperson kann bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt bzw. in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern betreuen. Für die Betreuung von mehr als fünf Kindern ist der Zusammenschluss von bis zu drei Kindertagespflegepersonen möglich. Die kleine Gruppe und die Familienähnlichkeit zeichnen die Kindertagespflege aus.
Was passiert bei Krankheit?
Fällt eine Kindertagespflegeperson aus, springt die Ersatzbetreuung ein. Erfahrene Kindertagespflegepersonen übernehmen in dieser Zeit die Betreuung.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Kindertagespflegepersonen müssen dem Bildungsanspruch im frühkindlichen Bereich gerecht werden. Um diesen Anspruch einzulösen, ist eine gezielte Qualifizierung notwendig. Aus diesem Grund bietet das Kreisjugendamt Rosenheim, in Kooperation mit der Stadt Rosenheim und dem katholischen Bildungswerk Rosenheim einmal jährlich einen Qualifizierungskurs im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten für Interessierte ohne einschlägige pädagogische Ausbildung an.
Im Rahmen der Eignungsüberprüfung wird sowohl die fachliche als auch die persönliche und räumliche Eignung der angehenden Kindertagespflegeperson durch die pädagogischen Fachberatungen des Kreisjugendamtes geprüft. Bei gegebener Eignung wird eine Pflegeerlaubnis (§43 SGB VIII) für max. fünf Jahre erteilt.
Welche Unterstützung gibt es?
Neben der fachlichen Begleitung durch das Kreisjugendamt Rosenheim erhalten die selbstständigen Kindertagespflegepersonen auch eine finanzielle Förderung nach §23 SGB VIII für jedes betreute Kind. Darüber hinaus werden Leistungen für den Sachaufwand und andere Zusatzleistungen gewährt.
Was kostet die Betreuung?
Von den Erziehungsberechtigten erhält der Landkreis Rosenheim einen Kostenbeitrag. Der Kostenbeitrag ist nach Buchungsstunden entsprechend gestaffelt.
Ich habe Interesse, wo bekomme ich mehr Informationen?
Bei der pädagogischen Fachberatungen für Kindertagespflege im Kreisjugendamt Rosenheim. Infos dazu auf der Webseite www.landkreis-rosenheim.de.
Am Mittwoch, 22. November 2023, findet von 18.30 Uhr bis 21 Uhr im Katholischen Bildungswerk in Rosenheim ein unverbindlicher Infoabend zum Thema statt. Weitere Infos gibt es beim Kreisjugendamt im Fachbereich Kindertagesbetreuung – Kindertagespflege unter Telefon 08031 / 392-2301 oder per Mail an kindertagespflege@lra-rosenheim.de.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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