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Kommunalwahl 2026: Wahlvorschläge können ab sofort eingereicht werden

Rathaus Rosenheim, roter Bau mit gepflastertem Vorplatz davor

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

10. Dezember 2025

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Rosenheim – Für die Kommunalwahl am 8. März 2026 können Parteien und Wählergruppen ab sofort ihre Wahlvorschläge im Bürgeramt der Stadt Rosenheim einreichen. Fristende ist der 8. Januar 2026 um 18:00 Uhr.

Bei der Wahl werden in Rosenheim der/die Oberbürgermeister/in sowie 44 Stadtratsmitglieder gewählt. Ein Wahlvorschlag für den Stadtrat darf maximal 44 Bewerber enthalten, für das Amt des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin nur eine Person. Alle Kandidierenden müssen von einer Partei oder Wählergruppe in einer Versammlung für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt werden.
Neue Wahlvorschlagsträger – Parteien oder Wählergruppen, die bei der letzten Landtags-, Europa- oder Bundestagswahl nicht mehr als fünf Prozent erhielten oder aktuell nicht im Stadtrat vertreten sind – müssen zusätzlich 340 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten vorweisen. Unterstützende Bürger können sich ab Einreichung des Wahlvorschlags bis 19. Januar 2026, 12:00 Uhr, in eine Unterstützungsliste eintragen.

Die Unterstützungsliste liegt im Bürgeramt, Schalter Meldeamt, Erdgeschoss, Königstraße 15, zu folgenden Zeiten aus:

  • Montag bis Donnerstag: 07:30 – 17:00 Uhr
  • Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Sonderöffnungszeiten: 29.12.2025 & 30.12.2025: 07:30 – 17:00 Uhr, 02.01.2026: 07:30 – 12:00 Uhr, 15.01.2026: 07:30 – 20:00 Uhr, 17.01.2026: 07:30 – 12:00 Uhr

Die Unterschrift muss eigenhändig im Bürgeramt unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses erfolgen. Ausländische Unionsbürgerinnen und –bürger legen einen Identitätsausweis oder Reisepass vor. Wer aufgrund von Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht zum Eintragungsraum kommen kann, kann schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) einen Eintragungsschein beantragen. Damit kann eine Hilfsperson die Eintragung im Bürgeramt übernehmen.

Weitere Informationen zu Eintragungsmöglichkeiten und Aufstellungsverfahren findet man in den städtischen Bekanntmachungen, im Sonderamtsblatt vom 9. Dezember 2025 oder unter www.rosenheim.de. Fragen beantwortet das Bürgeramt unter Telefon 08031 / 365-1360.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Archiv Innpuls.me)

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