Landkreis Rosenheim – Die Kriminalpolizei Rosenheim hat nach Hinweisen aus der Bevölkerung mehrere Kontrollen im Bereich illegaler Prostitution im Landkreis Rosenheim durchgeführt. Dabei wurden einzelne Verstöße festgestellt und geahndet.
Anfang November und Dezember 2025 kontrollierte das zuständige Fachkommissariat zwei Frauen im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Prien. Es handelt sich um zwei chinesische Staatsangehörige im Alter von 48 und 55 Jahren, die ihre Dienste außerhalb der erlaubten Bereiche anboten. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden sie wieder entlassen. Gegen die beiden Frauen wurden Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafanzeigen gefertigt.
Die Polizei betont, dass Prostitution in Deutschland grundsätzlich erlaubt ist, jedoch strengen gesetzlichen Regelungen unterliegt. In Kommunen mit weniger als 30.000 Einwohnern – wie im Landkreis Rosenheim – ist das Betreiben von Prostitutionsstätten verboten. Sexuelle Dienstleistungen werden zunehmend in Gemeinden nahe Autobahnen angeboten; die Anbieterinnen wechseln dort häufig ihren Standort.
Zur Bekämpfung dieses Phänomens überwacht die Polizei proaktiv Online-Portale, auf denen Prostitution beworben wird, sowie potenzielle Rotlichtbereiche. Bei ausreichendem Verdacht werden gezielte Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Hinweise und Zeugenaussagen aus der Bevölkerung sind für die Ermittler im ländlichen Raum besonders wertvoll.
Neben der Strafverfolgung steht auch der Schutz der betroffenen Frauen im Fokus. Entsprechende Hilfsangebote, wie bundesweite Hotlines „Gewalt gegen Frauen“ sowie Fachberatungsstellen wie Perlentor e.V., Mimikry und Solwodi, stehen den Betroffenen zur Verfügung.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberbayern Süd / Beitragsbild: Symbolfoto re)


0 Kommentare