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Landkreis beschafft neue Verkehrssicherungsanhänger

Einer der sechs Verkehrssicherungsanhänger, die derzeit im Landkreis eingesetzt werden. Nach gut 25 Jahren erfüllen sie die aktuellen Anforderungen nicht mehr. Foto: Landratsamt Rosenheim

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

30. Januar 2025

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Landkreis Rosenheim – Damit Einsatzkräfte bei Ereignissen auf Autobahnen sicher agieren können, setzt die Feuerwehr Verkehrssicherungsanhänger ein. Mit ihren Blitzleuchten und Blinkpfeilen warnen sie den fließenden Verkehr vor einer Unfall- oder Einsatzstelle. Für die Feuerwehren im Landkreis Rosenheim sind sie so etwas wie eine „Lebensversicherung“, wie es im Rosenheimer Kreisausschuss hieß. Der beschloss einstimmig, fünf neue dieser Verkehrssicherungsanhänger anzuschaffen.

„Die Verkehrssicherungsanhänger haben eine überörtliche Bedeutung, deshalb ist hier der Landkreis zuständig,“ sagte Landrat Otto Lederer. Wie bisher auch wird der Landkreis die Anhänger in die Obhut von gemeindlichen Feuerwehren übergeben. Die Kreisbrandinspektion des Landkreises Rosenheim nutze die geplante Neuanschaffung und erarbeitete zusammen mit den betreffenden Feuerwehren ein Stationierungskonzept. Festgelegt wurde, dass fünf Feuerwehren entlang der Autobahnen A8 und A93 damit ausgestattet werden. Dies sind Au bei Bad Aibling, Pfraundorf, Bernau, Oberaudorf und Kiefersfelden. Der Standort Bad Aibling, an dem es bisher ebenfalls einen Verkehrssicherungsanhänger gibt, ist nicht mehr erforderlich.

Alte Anhänger über 25 Jahre alt

Die Neubeschaffung ist notwendig, weil die vorhandenen Anhänger alle mindestens 25 Jahre alt sind und nicht mehr den aktuellen Anforderungen und Standards entsprechen. Für die Ersatzbeschaffung erhält der Landkreis Rosenheim eine knapp 50 Prozent-Förderung durch den Freistaat in Höhe von 71.500 Euro.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Landratsamt Rosenheim)

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