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Landkreis Weilheim Schongau: Mann (58) verletzt Lebensgefährtin erheblich

Blaulicht

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

25. März 2025

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Landkreis Weilheim-Schongau – Weil ein 58-Jähriger am Montagmorgen (24.3.2025), im Landkreis Weilheim-Schongau seine Lebensgefährtin erheblich verletzt haben soll, ermitteln nun Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei wegen eines versuchten Tötungsdelikts gegen den Mann. Dieser befindet sich mittlerweile in Untersuchungshaft.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Am Montag (24. März 2025) wurde der Polizei über die Integrierte Leistelle (ILS) eine verletzte Person neben einem Wohnanwesen in einer Gemeinde im Landkreis Weilheim-Schongau mitgeteilt.
Als die eingesetzten Kräfte der Polizei vor Ort eintrafen, befand sich die Verletzte bereits im Rettungswagen zur medizinischen Versorgung. Ihr 58-jähriger Lebensgefährte konnte kurz darauf im Nahbereich vorläufig festgenommen werden, da er dringend verdächtigt wurde, seiner Partnerin die massiven Verletzungen zugefügt zu haben.

Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen soll es am Morgen des 24. März 2025, gegen 7.45 Uhr, zu einer handfesten Streitigkeit zwischen dem Paar gekommen sein, wobei der 58-Jährige im weiteren Verlauf seine Partnerin körperlich angriff und ihr dabei erhebliche Verletzungen zufügte, die geeignet waren, ihr Leben zu bedrohen. Die Geschädigte konnte sich glücklicherweise rechtzeitig befreien und Hilfe verständigen. Anschließend wurde sie zur weiteren medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus eingeliefert. Ihr Zustand ist stabil.
Unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München II ermitteln jetzt Kriminalbeamte des Fachkommissariats 1 der Kriminalpolizei Weilheim wegen eines versuchten Tötungsdelikts.

Die zuständige Staatsanwaltschaft stellte auf Grund des vorliegenden Sachverhalts Haftantrag gegen den dringend Tatverdächtigen. Dieser wurde im Laufe des heutigen Dienstags (25. März 2025) dem zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts München zur Klärung der Haftfrage vorgeführt. Der Richter erließ Haftbefehl gegen den 58-jährigen Deutschen, welcher anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde.
(Quelle: Pressmitteilung Polizeipräsidium Oberbayern Süd / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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