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LBV fordert: Keine grundlose Jagd auf Wölfe in Bayern

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

6. März 2026

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Hilpoltstein / Bayern – Nach der Novelle des Bundesjagdgesetzes hat der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) die Staatsregierung aufgefordert, auf eine grundlose Jagd auf Wölfe in Bayern zu verzichten.

Der Verband sieht die Gesetzesänderung nicht als geeignet an, Konflikte im Zusammenhang mit der Rückkehr des Wolfes zu lösen. Eine reguläre Bejagung könne wirksamen Herdenschutz nicht ersetzen und berge neue rechtliche sowie gesellschaftliche Risiken.

„Eine pauschale Jagd auf Wölfe ist keine Lösung, sondern lediglich Symbolpolitik“, sagte Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV. „Wer suggeriert, Abschüsse seien die Patentlösung für einen guten Herdenschutz, weckt Erwartungen, die rechtlich und praktisch nicht erfüllt werden können.“

Dem LBV zufolge schafft eine pauschale Bejagung keine Sicherheit für Weidetierhaltende. Abschüsse führten bei Wölfen nicht zu mehr Distanz zu den Tieren, während standortangepasster Herdenschutz nachweislich wirksam sei. Schäffer erklärte: „Herdenschutz wirkt, und er ist der einzig verlässliche Weg, um Konflikte dauerhaft zu reduzieren. Getötete Wölfe lernen nichts mehr. Tiere hingegen, die funktionierende Elektrozäune erleben, geben dieses Meideverhalten ans Rudel weiter.“ Entscheidend sei nicht die Anzahl der Wölfe in einer Region, sondern, ob Herdenschutz angewandt wird.

Der LBV wies darauf hin, dass problematische Einzeltiere bereits nach geltendem Recht entnommen werden könnten. Eine generelle Jagdzeit ohne konkreten Anlass lehnt der Verband ab. Auch die Ausweisung sogenannter nicht schützbarer oder nicht zumutbar zäunbarer Weidegebiete in den Alpen, in denen Wölfe grundsätzlich geschossen werden dürften, bewertet der LBV sowohl praktisch als auch rechtlich kritisch. Nach Angaben des Verbands setzen bereits heute zahlreiche Betriebe in den Alpen Herdenschutzmaßnahmen erfolgreich um. Der LBV spricht sich dafür aus, die Förderung zu verbessern und bürokratische Hürden zu senken.

Population zu gering für Bestandsregelung

Nach Darstellung des LBV zeigt die aktuelle Wolfsbestandsentwicklung, dass eine Regulierung durch Jagd nicht erforderlich ist. In Bayern lebten nach den neuesten offiziellen Zahlen demnach sechs Rudel und vier Paare – eine kleine und lückenhaft verteilte Population. Bayern sei damit nach den Maßstäben des Europäischen Gerichtshofs weit entfernt von einem günstigen Erhaltungszustand, der durch reguläre Bejagung erreicht werden könnte. Der Verband sieht unklar, welche Zielpopulation mit einer regulären Bejagung erreicht werden solle – weder hinsichtlich Größe noch Verbreitungsgebiet.

Hintergrund

Auf Vorschlag von Bayerns Jagdminister Hubert Aiwanger hat das Kabinett am 29. Januar 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes und weiterer Vorschriften beschlossen. Nach Ansicht der Staatsregierung schafft das Bayerische Jagdgesetz die Voraussetzungen für eine nachhaltige Bejagung des Wolfes beziehungsweise die Einführung eines Bestandsmanagements in Bayern.
(Quelle: LBV – Landesbund für Vogel- und Naturschutz / Beitragsbild: Symbolfoto re))

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