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LBV fordert Verbot von privaten Feuerwerk

Feuerwerk

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

13. Dezember 2022

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Rosenheim / Hilpoltstein / Bayern  – Silvester naht und damit brandet auch wieder die Diskussion auf, ob man das Feuerwerk verbieten oder zumindest einschränken soll. Jetzt fordert der LBV ein Verbot der privaten Knallerei.

„Vögel reagieren stark auf Böller und Raketen an Silvester. Sie fliehen in große Höhen von über 1.000 Metern, landen für lange Zeit nicht und kehren nur zögerlich zu ihren Rast- und Schlafplätzen zurück“, sagt LBV-Biologin  Angelika Nelson. Wenn Vögel in Schwärmen in großer Panik flüchten, könnten sie gegen Glasscheiben oder Stromleitungen prallen. Aber auch andere Wildtiere wie Füchse, Biber und Rehe würde der starke Lärm stressen.

Auf den bayerischen Gewässern überwintern aktuell viele Vögel aus dem Norden. „Wasservögel reagieren noch in vier bis sieben Kilometern Entfernung auf Feuerwerk mit Flucht. Grundsätzlich sollten Abstände von mindestens zwei Kilometern zu Schutzgebieten für Wildtiere eingehalten werden“, erklärt Angelika Nelson. Auch in der Nähe bekannter Fledermausquartiere darf kein Feuerwerk gezündet werden, da dies die Tiere in ihrem Winterschlaf stören kann. Aufgrund der Waldbrandgefahr muss auch auf Feuerwerke in Waldnähe verzichtet werden. „Selbst öffentliche Grünanlagen und Gärten sind meist keine geeigneten Orte für das Silvester-Feuerwerk, denn auch hier können sich Schlafplätze von Vögeln, Fledermäusen und anderen Tieren befinden“, so die LBV-Biologin.
Auf das Silvester-Feuerwerk müsse aber nicht komplett verzichtet werden. Hier schlägt der LBV vor, dass Städte und Gemeinden zentrale Feuerwerke organisieren.
(Quelle: Pressemitteilung LBV / Beitragsbild: Symbolfoto re)

 

 

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