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LBV gibt Tipps zum nachhaltigen Umgang mit Grünschnitt

Gartenarbeit. Man sieht Hand und Gartenschere

Josefa Staudhammer

Ihr Traumberuf ist Journalistin. Sie steht zwar noch am Anfang ihrer Karriere, hat aber schon einige Erfahrung auf diesem Gebiet sammeln dürfen. Besonders am Herzen liegt ihr die Vernetzung von Innpuls.me mit Social Media. Außerdem ist sie Euere Ansprechpartnerin für Interviews und Jugendstorys aus der Region Rosenheim.

8. September 2024

Lesezeit: 2 Minute(n)

Hilpoltstein / Bayern – In den vergangenen Sommerwochen ist die Vegetation vielerorts regelrecht explodiert, für den ein oder anderen Gartenbesitzenden kommt nun die Zeit für einen Pflegeschnitt, um die Wuchsform zu korrigieren. Der LBV gibt Tipps zum nachhaltigen Umgang mit Grünschnitt.

Ein radikales Zurücksetzen der Hecke ist gesetzlich erst ab Oktober erlaubt. Auch bei der Entsorgung des Grünschnitts sind einige Regeln zu befolgen. „Wenn Menschen ihre Gartenabfälle im Wald oder an anderen Orten in der Landschaft entsorgen, ist das nicht nur illegal, sondern führt in manchen Fällen auch zu biologischen Problemen. So können unter anderem gebietsfremde Pflanzen in das bestehende Ökosystem gelangen und heimische Arten verdrängen“, erklärt die LBV-Biologin Dr. Angelika Nelson. Der Naturschutzverband gibt deshalb Tipps zu verbraucher- und umweltfreundlichen Alternativen.

Im eigenen Garten weiterverwenden

In den vermeintlichen Abfällen sind wichtige Nährstoffe gespeichert, die dem Ökosystem im Garten durch eine sachgemäße Kompostierung wieder zugeführt werden können. „Mit einem Komposthaufen hat man eine ökologische und preiswerte Alternative zum Kunstdünger und verwandelt seinen Garten in eine Kreislaufwirtschaft“, erläutert Angelika Nelson. Der Komposthaufen ist deshalb zentraler Bestandteil eines Naturgartens. Auch die Anlage einer Benjes-Hecke – dabei werden Zweige, Äste und Gehölzmaterial locker aufeinandergeschichtet – oder eines Reisighaufens, sind gute Optionen, die vielen Tieren Lebensraum bieten. Rasenschnitt, Blätter, abgestorbene Pflanzen und Äste können auch zum Mulchen verwendet werden. „Durch diese Abdeckung des Bodens mit organischen Materialien bleibt er locker und trocknet weniger schnell aus. Das ist gerade beim momentan heißen Wetter ein guter Bodenschutz und spart Gießwasser, schützt den Boden aber auch bei starkem Regen vor Erosion“, so die Biologin.

Kommunale Grüngut-Annahmestellen und Biotonne

Will man den Grünschnitt aus dem Garten entfernen, kann dieser, meist bis zu einem Kubikmeter, bei kommunalen Grüngut-Annahmestellen kostenlos abgegeben werden. Dort werden die Gartenabfälle fachgerecht weiterverarbeitet. Auch die Entsorgung in der eigenen Biotonne ist vielerorts eine Möglichkeit. Dabei ist es wichtig, auf lokale Regelungen zu achten.

No-Gos für Gartenabfälle: Im Wald entsorgen oder verbrennen

Auf keinen Fall sollten Gartenabfälle im Wald oder an anderen Orten in der Natur entsorgt werden. „Viele Menschen sind sich der Konsequenzen nicht bewusst. Die meisten Waldböden sind von Natur aus nährstoffarm und viele heimische Pflanzen, wie Wald-Wachtelweizen und Preiselbeere, sind daran bestens angepasst. Eine Entsorgung von Gartenabfällen im Wald gleicht einer hochdosierten Düngung des Bodens, da das kompostierte Material nicht verteilt wird. Am Ende wachsen dort nur noch Brennnesseln und Brombeeren und verdrängen Farn- und Blütenpflanzen, die es weniger nährstoffreich mögen „, so Nelson.
Mit Gartenabfällen gelangen außerdem auch nicht heimische Gehölze und Stauden in die Natur, die heimische Pflanzen verdrängen, was wiederrum Auswirkungen auf die daran angepassten Tierarten hat. Dazu gehören invasive Arten wie das Indische Springkraut oder der Japanische Staudenknöterich, die sich rasant ausbreiten und bereits vielerorts in Bayern Probleme bereiten. „Wer sich im Frühling an Maiglöckchen, Buschwindröschen oder Schlüsselblumen am Waldrand erfreut sollte sich bewusst sein, dass schon eine dünne Schicht hier abgelagerter Gartenabfälle diese Vielfalt zerstören kann“, sagt die Biologin. Zudem ist die Entsorgung im Wald gesetzlich verboten und kann ein Bußgeld von bis zu 1300 Euro nach sich ziehen.
Der LBV appelliert außerdem an die Bürger, die Gartenabfälle unter keinen Umständen offen zu verbrennen. Beim Verbrennungsprozess im Garten werden sehr viele Schadstoffe und Feinstaub freigesetzt. Das liegt daran, dass das Material meistens noch sehr feucht und die Luftzufuhr nicht ausreichend ist. Es kommt so zu einer unvollständigen Verbrennung mit sehr starker Rauchentwicklung. „Bei der aktuellen Trockenheit wäre ein solches Vorgehen darüber hinaus absolut fahrlässig. Die trockene Vegetation fängt unglaublich schnell Feuer“, mahnt Angelika Nelson.
(Quelle: Pressemitteilung LBV / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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