Straubing / Bayern – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klage des bayerischen Naturschutzverbands LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) gegen einen geplanten Hochwasserschutzdamm an der Donau bei Staubing im Landkreis Kelheim abgewiesen.
„Wir sind enttäuscht über das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. Damit ist die große Chance vertan, einen effektiven Hochwasserschutz für die Bewohnenden von Staubing zu erreichen und gleichzeitig einen ökologisch einzigartigen Lebensraum in der Donau zu schützen“, erklärt LBV-Geschäftsführer Helmut Beran. „Wenn der geplante Schutzdamm nun so gebaut wird, besteht nach unserer Auffassung die Gefahr, dass die stärkere Strömung die letzte flussmittige Kiesbank der Donau in Deutschland langfristig zerstört – ein einzigartiger Lebensraum für Fischarten wie Barbe und Nase.“
„Niederlage für die Natur“
„Selbstverständlich respektieren wir das Urteil. Für unsere heimische Natur, insbesondere für die Donau und die dort lebenden Tierarten, ist es dennoch eine schwere Niederlage. Dabei wäre es möglich gewesen, den Schutz der Anwohnenden bei Hochwasser zu gewährleisten und gleichzeitig das Recht der Natur auf Schutz zu berücksichtigen“, verdeutlicht Beran. „Sobald uns die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, werden wir diese prüfen und über unser weiteres Vorgehen entscheiden.“
Der LBV appelliert trotz des Richterspruches an alle Beteiligten, die Pläne für einen Hochwasserdamm noch einmal zu überdenken. „Der nun geplante Hochwasserdamm suggeriert eine Sicherheit, die es angesichts zunehmender Starkregenereignisse nicht mehr gibt. Echten Schutz für die betroffenen Anwohner von Staubing bietet nur eine Absiedlung. Dies ist, unserer Einschätzung nach, die beste und auch kostengünstigste Lösung“, betont LBV-Geschäftsführer Helmut Beran. Voraussetzung für die Zustimmung der Anwohnenden für eine Absiedlung wäre ein angemessener finanzieller Ausgleich sowie die Möglichkeit auf einen Bauplatz in Ortsnähe.
Hintergrund
Der geplante Hochwasserschutzdeich für den nordwestlichen Ortrand von Staubing (Lkr. Kelheim) mit wenigen betroffenen Anwesen ist seit Jahrzehnten in Planung. Der ersten Klage des LBV wurde 2021 stattgegeben, das Gericht hat damals weitere Untersuchungen und eine Prüfung von Alternativen gefordert. Nachdem diese Auflagen des Gerichts aus Sicht des LBV nur unzureichend umgesetzt wurden, hat der LBV erneut Klage eingereicht. Zwischenzeitlich hat der LBV ein eigenes Gutachten zu den naturschutzfachlichen Auswirkungen des Deichbaus in Auftrag gegeben. Der LBV als Kläger wurde inhaltlich vom Bund Naturschutz, dem Kreisfischereiverein und der Fischereigenossenschaft Kelheim unterstützt.
Eine zweite Alternative zum geplanten Hochwasserschutzdeich wäre aus Sicht des LBV eine Schutzwand in Ortsnähe. Diese würde dem Fluss mehr Raum geben, den Wasserabfluss verlangsamen und die Anwohnenden flussabwärts nicht zusätzlich belasten. Diese modernen Hochwasserschutzmaßnahmen werden inzwischen bayernweit umgesetzt.
(Quelle: Pressemitteilung LBV / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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