Nachrichten, Informationen und Geschichten aus Rosenheim

LBV warnt: Haustierbestattungen Gefahr für Greifvögel

Tiergrab mit Holzkreuz

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

13. Juni 2024

Lesezeit: 2 Minute(n)

Hilpoltstein – Wenn das Haustier stirbt, ist der Schmerz bei vielen Menschen groß. Um den treuen Begleiter einen würdevollen Abschied zu gestalten, beerdigen Herrchen oder Frauchen das Tier häufig selbst. Doch das kann zur Gefahr für Greifvögel werden. Der L BV bittet deshalb, einige wichtige Regeln zu beachten:

Im Landkreis Ansbach entdeckte eine Spaziergängerin im Februar beim Gassi gehen mit ihrem Hund einen toten Habicht. Der Vogel lag direkt neben dem verwesenden Kadaver eines kleinen Haustieres. Einen Tag später wurde auch im Landkreis Oberallgäu ein toter Rotmilan an einem Wegrand entdeckt. Die nun vorliegenden Ergebnisse toxikologischer Untersuchungen zeigen: Beide starben an einer Vergiftung mit Pentobarbital. „Dabei handelt es sich um einen Wirkstoff, der früher in der Humanmedizin als Schlafmittel verwendet wurde. Heute wird er in Deutschland nur noch in der Veterinärmedizin zum Einschläfern von Groß- und Kleintieren verwendet. Die intravenöse Verabreichung führt dabei zu einem schnellen, schmerzlosen Tod durch Herz- und Atemstillstand“, erklärt Andreas Tröschel vom Landesverband praktizierender Tierärzte Bayern.

Seit 2019 bereits zehn Pentobarbital-Vergiftungen nachgewiesen

Seit Projektbeginn im Jahr 2019 konnten insgesamt zehn Pentobarbital-Vergiftungen an Greifvögeln nachgewiesen werden. Wie bei anderen Vergiftungen bleiben aber auch hier die meisten Fälle vermutlich unentdeckt. Ein Vorsatz steckt hinter Vergiftungen mit dem Euthanasiemittel in der Regel wohl nicht. Wenn das geliebte Haustier eingeschläfert werden muss, wollen viele Besitzer und Besitzerinnen es anschließend beisetzen. Im eigenen Garten ist das in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Laut Tierkörperbeseitigungsgesetz muss das Grab ein bis zwei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt liegen und mindestens 50 Zentimeter tief sein. Aasfresser wie Dachs und Fuchs sind sehr geschickt im Graben und können diese Tiefe problemlos überwinden. „Einmal ausgegraben, ist der Körper des geliebten Haustiers auch für alle anderen Aasfresser zugänglich. Auch die meisten heimischen Greifvögel ernähren sich zumindest gelegentlich von Aas. Das zum Einschläfern verwendete Pentobarbital ist dabei immer noch in tödlichen Mengen in dem Kadaver vorhanden. Greifvögel reagieren besonders empfindlich auf Schadstoffe, weshalb sie häufig direkt an Ort und Stelle ums Leben kommen“, erklärt Dr. Andreas von Lindeiner, Landesfachbeauftragter Naturschutz beim LBV.
Die meisten Greifvögel, bei denen eine Vergiftung mit Pentobarbital festgestellt werden konnte, wurden zudem nicht in der Nähe von Privatgrundstücken, sondern im Wald oder auf Feldern gefunden. Die drei Verbände erinnern deshalb daran, dass es gesetzlich untersagt ist, Haustiere einfach in der freien Natur oder auf öffentlichem Grund zu beerdigen.

Um Greifvögel und andere heimische Wildtiere zu schützen, bitten LBV, GLUS und lpt Haustierbesitzer, über Alternativen zur Erdbestattung im eigenen Umfeld nachzudenken. „Auf Nummer sicher geht man, wenn man den Körper der Tierkörperbeseitigung überlässt, ihn kremieren lässt oder einen Tierfriedhof nutzt“, so Tierarzt Andreas Tröschel vom lpt.
(Quelle: Pressemitteilung LBV / Beitragsbild: Symbolfoto re)

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.