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Lebensgefährlicher Vape-Konsum in Prien – Polizei ermittelt

Polizist steht vor Zelle, in der ein Mann mit türkisfarbenem Anorak von hinten zu sehen ist.

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

3. April 2026

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Prien / Landkreis Rosenheim – Ein medizinischer Notfall beim Dampfen einer E-Zigarette führte die Polizei auf die Spur mutmaßlicher Rauschgifthändler in Prien am Chiemsee.

Der Konsum einer E-Zigarette (Vape), die mit synthetischen Drogen versetzt war, führte bei einem 24-Jährigen zu schweren gesundheitlichen Problemen. Er verlor zwischenzeitlich das Bewusstsein und befindet sich seitdem in ärztlicher Behandlung.

Der Vorfall war Anlass für umfangreiche Ermittlungen der Polizeiinspektion Prien. In den vergangenen zwei Wochen durchsuchten die Beamten acht Wohnungen und stellten dabei Beweise sowie Betäubungsmittel sicher. Gegen sieben Männer und eine Frau wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Handel mit Betäubungsmitteln eingeleitet. Zwei Tatverdächtige im Alter von 21 und 23 Jahren befinden sich aufgrund von Haftbefehlen der Staatsanwaltschaft Traunstein in Untersuchungshaft.

Bereits am 25. März 2026 hatte das Bayerische Landeskriminalamt nach ähnlichen Fällen in Bayern eine Warnmeldung herausgegeben. Besonders gefährlich seien Vapes, die mit synthetischen Opioiden versetzt sind. In Kombination mit Alkohol, GBL oder anderen psychoaktiven Substanzen könne es zu lebensbedrohlichen Atemdepressionen kommen.

Die süßen, fruchtigen Aromen der Vapes wirken vor allem auf Jugendliche attraktiv, sind aber keineswegs harmlos. Sie können die Einstiegsschwelle für Nikotinsucht senken und gesundheitliche Schäden verursachen. Der Konsum und Erwerb von Vapes ist in Deutschland für Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Gemäß § 10 Jugendschutzgesetz ist die Abgabe und das Rauchen in der Öffentlichkeit untersagt – unabhängig davon, ob Nikotin enthalten ist. Verstöße können von der Polizei geahndet und Vapes sichergestellt werden; Händler, die an Minderjährige verkaufen, müssen mit hohen Bußgeldern rechnen.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Prien / Beitragsbild: Symbolfoto Polizeipräsidium Oberbayern Süd)

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