Rosenheim / Wasserburg / Landkreis – Der Rosenheimer Kreisausschuss hat sich in seiner Sitzung am gestrigen Dienstag nicht mit dem von ÖDP-Kreisrat Ludwig Maier geforderten Untersuchungsausschuss beschäftigt, erklärt das Landratsamt Rosenheim in einer aktuellen Pressemitteilung. Grund: Maier hat seinen Antrag in der Nacht vor der betreffenden Sitzung, per E-Mail zurückgezogen. Somit kam dieser Punkt gar nicht mehr auf die Tagesordnung.
Nach gestriger Auskunft von Landrat Otto Lederer hatte Meier in der E-Mail zudem eine schriftliche Anfrage gestellt, „die wird selbstverständlich schriftlich beantwortet“, so Lederer.
Es ging um „Vorgänge“ bei
einem Lichterspaziergang
Ludwig Maier hatte den Untersuchungsausschuss gefordert, um Vorgänge bei einem Lichterspaziergang in Wasserburg gegen die Impfpflicht am 20. Dezember aufzuarbeiten. Konkret ging es dabei um Beobachten, die er dort persönlich gemacht haben will und sich sich auf den Polizeieinsatz beziehen.
Der Antrag hätte abgelehnt werden müssen, weil ein Kreistag aus verfassungsrechtlichen Gründen ein solches Gremium nicht beauftragen könnte, lässt das Landratsamt Rosenheim dazu vermelden.
Parlamente wie der Bundestag oder der Bayerische Landtag dürfen demnach Untersuchungsausschüsse einrichten. Das ist im Grundgesetzt bzw. in der Bayerischen Verfassung geregelt. Darüber hinaus sind sie mit den für eine Aufklärung notwendigen Rechten ausgestattet. Dazu gehören zum Beispiel die Vorladung von Zeugen oder die Möglichkeit Beweise zu erheben. Der Kreistag dagegen sei kein Parlament, sondern ein Verwaltungsorgan des Landkreises. Auch würden ihm die notwendigen Sonderrechte fehlen, um einen Sachverhalt aufklären zu können.
(Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Rosenheim / Beitragsfoto: re)
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