Fürth / Bayern – Immer mehr Menschen benötigen in Bayern Hilfe zum Lebensunterhalt. Das geht aus aktuellen Zahlen des Bayerischen Landesamt für Statistik hervor. Die Mehrheit der Leistungsempfänger sind zwischen 18 und 64 Jahre alt.
Leistungen nach dem dritten Kapitel des zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) sollen den Grundbedarf vor allem an Nahrung, Kleidung, Unterkunft und Heizung decken. Zum Jahresende 2022 erhalten in Bayern 27 620 Personen entsprechende Hilfen.
Während die Anzahl der männlichen Leistungsempfänger von 13 725 am Vorjahresende auf 13 605 am 31. Dezember 2022 gesunken ist, ist die Anzahl der Frauen im Leistungsbezug von 12 640 auf 14 015 gestiegen. Das entspricht einem Anstieg von 10,9 Prozent. Damit liegt der Anteil der Leistungsbezieherinnen (50,7 Prozent) zum Jahresende 2022 über dem Anteil der Männer (49,3 Prozent). Die Mehrheit der Leistungsempfängerinnen und -empfänger ist zwischen 18 und 64 Jahre alt (14 875 bzw. 53,9 Prozent). 10 305 Personen (37,3 Prozent) sind 65 Jahre alt oder älter, 2 435 minderjährig (8,8 Prozent).
Die Anzahl der Empfänger außerhalb von Einrichtungen ist im Vergleich zum Vorjahr um 18,9 Prozent gestiegen, während die Anzahl der Personen in Einrichtungen mit -6,9 Prozent rückläufig ist. Damit erhalten am Jahresende 2022 erstmals mehr Menschen in Bayern außerhalb von Einrichtungen (14 135 Personen) Hilfe zum Lebensunterhalt als in Einrichtungen (13 485 Personen).
Insgesamt 20 780 (75,2 Prozent) Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt haben die deutsche und 6 840 (24,8 Prozent) eine ausländische Staatsbürgerschaft. Dieser Anteil ist zwischen 2012 und 2021 kontinuierlich, zwischen 2021 und 2022 deutlich gestiegen. Zurückzuführen ist diese Zunahme auf die gestiegene Anzahl Schutzsuchender aus der Ukraine nach dem im Februar 2022 begonnenen Angriffskrieg der Russischen Föderation. Nach den Ergebnissen der Bevölkerungsstatistik lebten zum 31.12.2022 156 100 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in Bayern (ein Jahr vorher waren es knapp 27 400 Personen). Im Dezember 2022 erhielten 3 410 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit Hilfen zum Lebensunterhalt; am Vorjahresende waren es 155 Menschen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft. Schutzsuchende aus der Ukraine können seit dem 1. Juni 2022 Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Landesamt für Statistik / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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