Bayern – Der Freistaat hat im Jahr 2022 den Bau von insgesamt 3.538 neuen sozial gebundenen Mietwohnungen gefördert – das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung hervor. „Das bedeutet ein neues Zuhause für viele Menschen“, zeigte sich Bayerns Bauminister Christian Bernreiter erfreut. „Denn hinter jeder Einheit steckt ein Krankenpfleger, eine Rentnerin oder eine Familie, die in einer dauerhaft bezahlbaren Wohnung leben kann.“ Insgesamt gab es zum 31.12.2022 mehr als 133.000 sozial gebundene Mietwohnungen in Bayern.
Bauminister Bernreiter betont, dass der Freistaat Bayern für die Förderung viel Geld in die Hand nehme: „In den letzten Jahren hat der Freistaat die Mittel für die Wohnraumförderung auf einem konstant hohen Niveau gehalten. Das macht sich jetzt bezahlt. Im Jahr 2022 konnten wir ein positives Saldo an sozial geförderten Mietwohnungen erreichen. Und wir machen weiter: Heuer investieren wir zum ersten Mal mehr als eine Milliarde Euro für den sozialen Wohnungsbau!“
Der Rückgang des Bestands belegungsgebundener Sozialmietwohnungen habe man in den letzten Jahren bereits deutlich bremsen können, da der Auslauf von Belegungsbindungen größtenteils durch neue Bindungen im Rahmen der Wohnraumförderung kompensiert werden konnte. Im Jahr 2022 seien nun 3.538 sozial gebundene Mietwohnungen bewilligt worden und damit mehr, als aus der Bindung gefallen seien (3.453 Wohnungen).
Förderung soll bei längeren
Bindungen angehoben werden
Um diese Entwicklung zu stärken, plant die Staatsregierung außerdem, die bestehenden Bindungslaufzeiten von 25 und 40 Jahren um eine weitere Bindungslaufzeit von 55 Jahren zu ergänzen. Als zusätzlicher Anreiz werde bei längeren Bindungen in Zukunft auch die Förderung angehoben. Die Bindungslaufzeit im Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm soll von 20 auf 25 Jahre erhöht werden. „Damit können die Wohnungen noch länger zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung stehen und den Wohnungsmarkt entlasten“, so Bernreiter.
Staatregierung zündete
„Wohnbau-Booster Bayern“
Die Verlängerung der Belegungsbindungen sei einer von vielen Bausteinen des von der Staatsregierung gezündeten „Wohnbau-Booster Bayern“. Damit verbessere der Freistaat unter anderem die Konditionen in den bayerischen Wohnraumförderprogrammen, gäbe Wohnbaugrundstücke im Erbbaurecht verbilligt ab, stocke das Kapital der BayernHeim auf, stärke die Innenentwicklung und erweitere die Spielraume für experimentellen, einfachen Wohnungsbau.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr / Beitragsbild: Symbolfoto re, zeigt München)
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