Landkreis Rosenheim – Der Landkreis Rosenheim wird die Flüchtlings- und Integrationsberatung sowie die Migrationsberatung weiterhin finanziell fördern und den Satz pro förderfähige Vollzeitstelle erhöhen.
In einem einstimmigen Beschluss ermächtigte der Kreisausschuss Rosenheims Landrat Otto Lederer, eine neu verhandelte Vereinbarung mit mehreren freien Trägern zu unterzeichnen. Wie Lederer sagte, trage man damit den inflationsbedingten Änderungen und Lohnanpassungen Rechnung.
Seit 2018 bestand zwischen dem Landkreis Rosenheim und den freien Trägern Caritas, Diakonie und Bayerisches Rotes Kreuz eine Leistungsvereinbarung über die Flüchtlings- und Integrationsberatung sowie zwischen der Caritas, Diakonie und Arbeiterwohlfahrt eine Leistungsvereinbarung über die Bezuschussung der vom Bund geförderten Migrationsberatung. Zusätzlich zu den staatlichen Fördermitteln erhielten die freien Träger jährlich 19.100 Euro pro förderfähiger Vollzeitstelle. Beide Vereinbarungen liefen Ende vergangenen Jahres aus.
In den neu verhandelten Leistungsvereinbarungen ist eine jährliche Förderung von 20.500 Euro pro förderfähiger Vollzeitstelle vorgesehen. Sie treten rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Die Laufzeit beträgt mindestens ein Jahr. Sie kann danach ordentlich gekündigt werden.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Landratsamt Rosenheim)
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