Rosenheim – Die Richtlinien für die Kindertagespflege im Landkreis Rosenheim wurden überarbeitet. Gesetzliche Änderungen sowie die stetig steigenden Kosten in unterschiedlichen Lebensbereichen machten verschiedene Anpassungen der bisher geltenden Richtlinien notwendig. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses stimmten den Änderungen einstimmig zu. Die endgültige Entscheidung fällt aber im Kreistag.
So wurde in der Überarbeitung unter anderem die Finanzierung in mehreren Punkten geändert. Die Förderleistung soll von 545 Euro auf 548 Euro erhöht werden. Die Pauschale der Nacht-Betreuung soll von 5 Euro auf 12 Euro steigen und eine Kostenbeitragspflicht von 6 Euro für Eltern eingeführt werden. Auch beim Qualifizierungszuschlag ist eine Erhöhung um 5 Prozent geplant. Zudem soll die Auszahlung zukünftig nicht mehr in gestaffelten Buchungskategorien, sondern nach den tatsächlichen Betreuungsstunden erfolgen. Neu ist außerdem eine Rahmenpauschale von 15 Euro pro Kind und Monat. Sie soll den Aufwand für Vorbereitungsarbeiten, Elterngespräche oder auch Vertragsgespräche abdecken.
Drei zusätzliche Tage für Fortbildungen
Verändert wurde zudem die Gewährung betreuungsfreier Tage. Diese sollen zukünftig abhängig von den tatsächlichen Betreuungsmonaten pro Kalenderjahr werden, analog zu Urlaubsansprüchen, die ebenfalls monatlich erworben werden. Zudem soll es ab dem kommenden Jahr drei zusätzliche Tage für Fortbildungen geben.
Weitere Änderungen gab es bei den Datenschutzbestimmungen sowie gesetzliche Anpassungen.
Im Landkreis gibt es derzeit 80 Personen in der Kindertagespflege, die aktuell 380 Kinder betreuen. Die Kindertagespflege ist Teil der Kindertagesbetreuung. Kindertagespflegepersonen erhalten nach einer Überprüfung auf ihre Eignung durch das Jugendamt eine Pflegeerlaubnis.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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