München / Bayern – Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Arbeitgeber der bayerischen Brauwirtschaft haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag für die rund 10.000 Beschäftigten in der Branche geeinigt.
Nach intensiven Verhandlungen konnte ein Tarifabschluss erzielt werden, der deutliche Lohnsteigerungen, sowie die Einführung einer tariflichen Berufsunfähigkeitsversicherung für die Arbeitnehmer vorsieht.
Die Einigung sieht eine Erhöhung der Löhne und Ausbildungsvergütungen in zwei Stufen vor. Ab dem 1. März 2025 erhalten die Beschäftigten und die Azubis eine Lohnerhöhung von 3,4 Prozent. Zum 1. März 2026 steigen die Löhne und Ausbildungsvergütungen um weitere 3,1Prozent. Darüber hinaus wird ab dem 1. Mai 2026 eine tarifliche, arbeitgeberfinanzierte, Berufsunfähigkeitsversicherung, eingeführt.
„Das ist ein wirklich großartiges Ergebnis, welches die Kaufkraft unserer Kollegen deutlich steigert. Außerdem ist die Einführung der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) etwas ganz Besonderes, denn es gibt bundesweit nichts Vergleichbares. Die BU bietet allen Beschäftigten Schutz und Sicherheit für den Fall, dass sie aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten können. Alle werden aufgenommen, ohne eine einzige Gesundheitsfrage beantworten zu müssen. Dieser Tarifabschluss ist ein toller Erfolg und nur durch das geschlossene und entschlossene Auftreten unserer Kollegen möglich gewesen,“ sagt Mustafa Öz, Verhandlungsführer und Vorsitzender der NGG Bayern
(Quelle: Pressemitteilung NGG / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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