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Mindestlohn steigt: Rund 10.300 Mini-Jobber in Rosenheim profitieren ab Januar

Bald mehr Geld auf dem Zettel Copyright NGG | Florian Görick

Josefa Staudhammer

Ihr Traumberuf ist Journalistin. Sie steht zwar noch am Anfang ihrer Karriere, hat aber schon einige Erfahrung auf diesem Gebiet sammeln dürfen. Besonders am Herzen liegt ihr die Vernetzung von Innpuls.me mit Social Media. Außerdem ist sie Euere Ansprechpartnerin für Interviews und Jugendstorys aus der Region Rosenheim.

23. Dezember 2025

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Rosenheim – Ab Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Davon profitieren auch rund 10.300 geringfügig Beschäftigte in Rosenheim, die künftig bis zu 603 Euro im Monat verdienen können. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Rosenheim-Oberbayern hin.

Ab Januar erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn um 1,08 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. „Die meisten Mini-Jobber bekommen nur den gesetzlichen Mindestlohn“, erklärt NGG-Geschäftsführer Manuel Halbmeier. Für geringfügig Beschäftigte bedeute das ein spürbares Plus: „Wenn sie zehn Stunden pro Woche arbeiten, müssen sie ab dem Jahreswechsel rund 47 Euro mehr pro Monat auf dem Konto haben.“
Halbmeier appelliert an Mini-Jobber, die Lohnabrechnungen genau zu prüfen. Gleichzeitig stellt er klar: „Mini-Jobber sind keine Beschäftigten 2. Klasse – und sie dürfen auch nicht so behandelt werden.“ Die NGG kritisiert, dass geringfügig Beschäftigte in der Praxis häufig als Aushilfen mit weniger Rechten angesehen würden. Dabei hätten Mini-Jobber bei gleicher Tätigkeit grundsätzlich Anspruch auf den gleichen Stundenlohn wie Vollzeitkräfte. „Mini-Job bedeutet nicht automatisch Mindestlohn“, so Halbmeier. Zudem stünden ihnen Urlaub sowie im Krankheitsfall Lohnfortzahlung zu. Auch Zuschläge für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld müssten gezahlt werden, sofern diese im Betrieb üblich seien.
Besonders viele Mini-Jobs gibt es in der Gastronomie. „Allein in Rosenheim arbeiten rund 1.180 Mini-Jobber in Restaurants, Gaststätten und Hotels“, sagt Halbmeier. Die Branche setze stark auf diese Beschäftigungsform – etwa auf dem Weihnachtsmarkt, im Biergarten oder in der Restaurantküche.

Gewerkschaft warnt vor Nachteilen geringfügiger Beschäftigung

Kritisch sieht die NGG die insgesamt hohe Zahl geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse. „Mini-Jobs verdrängen sozialversicherungspflichtige Stellen“, warnt Halbmeier. Nur reguläre Arbeitsverhältnisse böten einen vollständigen Schutz in Bereichen wie Rente, Pflege und Arbeitslosigkeit.
Die Gewerkschaft spricht sich dafür aus, Mini-Jobs in ihrer bisherigen Form abzuschaffen. „Mit Mini-Jobs wird häufig die Hoffnung verbunden, dass diese ein Sprungbrett in den Arbeitsmarkt sind. Diese Hoffnung können wir leider nicht teilen. Mini-Jobs sind oft prekäre Beschäftigungen im Niedriglohnbereich“, betont NGG-Geschäftsführer Halbmeier.
Besonders Frauen seien betroffen: Rund 57 Prozent der Mini-Jobber in Rosenheim sind weiblich. Der Mini-Job könne sich dabei „zur beruflichen Sackgasse entwickeln – mit allen Folgen bis hin zu einer deutlich geringeren Rente“, so Halbmeier.
Informationen rund um Mini-Jobs erhalten Beschäftigte der Ernährungswirtschaft und der Gastronomie bei der NGG Rosenheim-Oberbayern: (08031) 14 030 | region.rosenheim-oberbayern@ngg.net.
(Quelle: Pressemitteilung NGG / Beitragbsild: Bald mehr Geld auf dem Zettel Copyright NGG | Florian Görick)

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