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Mit dem Flieger in den Urlaub? Bundespolizei gibt Tipps

Bundespolizisten am Flughafen München. Foto: Symbolfoto Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

26. Juli 2023

Lesezeit: 2 Minute(n)

Flughafen München – Am kommenden Freitag ist in Bayern der letzte Schultag vor dem Sommerferien und dann gibt es für viele in den Urlaub. Wer dafür den Flieger nutzt – hier Tipps der Bundespolizei.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:

Informieren Sie sich vorab über die derzeitige Situation an den Flughäfen. Nutzen Sie hierzu die Webseiten der Flughafenbetreiber und auch die Social-Media-Kanäle der Bundespolizei. Prüfen Sie vor Ihrem Reiseantritt bitte unbedingt, ob Ihre Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) oder andere zur Einreise in das Ziel- oder Transitland und für die Rückkehr nach Deutschland erforderliche Dokumente noch gültig sind. Kommen Sie rechtzeitig am Flughafen an und checken Sie wenn möglich online ein. Seien Sie frühzeitig vor Boardingbeginn an der Luftsicherheitskontrolle. Begeben Sie sich direkt nach dem Check-in dorthin. Bereiten Sie sich bestmöglich auf die Kontrollen vor.

Für die Luftsicherheitskontrolle gilt:

Weniger ist mehr – Nehmen Sie bestenfalls nur ein Handgepäck mit in das Flugzeug. Geben Sie weiteres Gepäck auf. Die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck ist weiterhin auf Behältnisse mit jeweils max. 100ml in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit einem Volumen von max. 1 Liter beschränkt. Ausnahmen bilden nachweispflichtige Medikamente oder Babynahrung. Nehmen Sie Flüssigkeiten und größere elektronische Geräte wie Laptops und Tablets schon vor der Kontrolle aus dem Handgepäck und legen Sie ggf. vorhandene Jacken, oder Kopfbedeckungen ab. Verstauen Sie alle vorgenannten Gegenstände in die bereitgestellten Wannen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundespolizei unter: https://www.bundespolizei.de -> Sicher auf Reisen ->Mit dem Flugzeug. Schauen Sie sich auch unser neues Video zu dem Thema an! (Bundespolizei – Homepage – Fluggastvorbereitung <https://www.bundespolizei.de/Web/DE/Service/Mediathek/Videos/Fluggastvorbereitung/_video.html>)

Für die Grenzkontrolle gilt:

Für eine schnelle und reibungslose Grenzkontrolle, sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausreise, ist es darüber hinaus sehr wichtig, dass

* Sie Ihre Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) und alle anderen ggf. erforderlich Unterlagen griffbereit haben, * keine weiteren Dokumente oder andere Sachen im Reisepass liegen und keine Schutzhüllen verwendet werden.

Sofern Sie Staatsangehöriger der Europäischen Union und mindestens 12 Jahre alt sind, nutzen Sie das teilautomatisierte System EasyPASS für die Grenzkontrolle.

Neu: ab sofort können auch Drittstaatsangehörige mit deutschem Aufenthaltstitel und Visa für den längerfristigen Aufenthalt EasyPASS nutzen.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.easypass.de.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild. Copyright Symbolfoto Bundespolizei)

 

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