Rosenheim – Bei einer Verkehrskontrolle in der Kaiserstraße in Rosenheim hat die Polizei am Samstagvormittag (21.2.2026) ein Fahrzeuggespann aus dem Verkehr gezogen. Der 45-jährige Fahrer verfügte nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis für die Kombination aus Kleintransporter und Anhänger.
Die Beamten kontrollierten das Gespann am 21. Februar 2026 gegen 11.30 Uhr. Dabei stellten sie fest, dass der Mann aus dem östlichen Landkreis Rosenheim lediglich im Besitz eines Führerscheins der Klasse B war. Der mitgeführte Anhänger wies jedoch ein zulässiges Gesamtgewicht von deutlich über einer Tonne auf.
Für diese Fahrzeugkombination wäre die Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich gewesen. Die Weiterfahrt wurde dem 45-Jährigen noch vor Ort untersagt. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto Polizeipräsidium Oberbayern Süd)


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