Landkreis Rosenheim – Die Resonanz für das Pilotprojekt „Mobiles Verkehrszentrum“ im Landkreis Rosenheim Ende vergangenen Jahres war enorm. Darum soll es diesen Service auch in diesem Jahr geben.
Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Rosenheim war Ende des vergangenen Jahres im Rahmen des Pilotprojektes „Mobiles Verkehrszentrum“ in vier Kommunen im Landkreis Rosenheim unterwegs. Ausgewählt wurden vier Gemeinden unterschiedlicher Größe über den Landkreis verteilt. So war das „Mobile Büro“ einen Tag in Tuntenhausen, Eiselfing, Kiefersfelden und Bernau im Einsatz, um vor Ort den Pflichtumtausch der alten grauen Führerscheine durchzuführen. Alle Termine waren ausgebucht. Pro Gemeinde konnten 45 bis 60 Termine wahrgenommen werden. Die Resonanz der Bürgerinnen und Bürger vor Ort war überwältigend. Auch im Anschluss erreichten die Behörde begeisterte Briefe und E-Mails. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde darum beschlossen, das „Mobile Verkehrszentrum“ auch im Jahr 2023 als Service für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Rosenheim fortzuführen. Wie oft und wann das „Mobile Verkehrszentrum“ im Landkreis Rosenheim unterwegs ist, hängt jedoch von den freien Kapazitäten der Behörde ab.
EU-Kartenführerschein wird
automatisch zugeschickt
Durch das „Mobile Verkehrszentrum“ ist es nicht nötig, für den Umtausch des Führerscheins ins Landratsamt nach Rosenheim zu kommen. Alle notwendigen Arbeitsschritte für den Pflichtumtausch werden bei dem Termin vor Ort in der Heimatgemeinde erledigt. Der neue EU-Kartenführerschein wird im Anschluss automatisch zugeschickt. Zum Termin muss nur der Ausweis, ein biometrisches Passbild und der alte Führerschein mitgebracht werden.
Der Gesetzgeber hat am 15. Februar 2019 beschlossen, dass alle Führerscheindokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 in einen befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder EU-Bürger ein einheitliches Führerscheindokument besitzt. Die Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt.
Der Pflichtumtausch ist nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Aktuell sind die Geburtsjahrgänge von 1965 bis 1970 aufgerufen, ihre alten Führerscheine umzutauschen. Die Frist endet am 19. Januar 2024. Im Anschluss folgen die Geburtsjahrgänge von 1971 oder später.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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