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Motorradfahrer flüchtet vor Polizei – mehrere Straftaten festgestellt

Blaulicht auf Dach von Polizeiauto -Ausschnitt

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

16. November 2025

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Rosenheim – In der Nacht auf Samstag )15.11.2025) versuchte ein 17-jähriger Motorradfahrer, sich einer Polizeikontrolle in Rosenheim zu entziehen. Die Flucht endete mit einem Sturz, der Fahrer wurde nach kurzer Verfolgung festgenommen.

Gegen 1 Uhr nachts wollten Beamte der Rosenheimer Polizei im Bereich des Schwaiger Kreisels den Fahrer eines Kleinkraftrades anhalten und einer Verkehrskontrolle unterziehen. Das Fahrzeug war mit zwei Personen besetzt.

Als der Fahrer die Anhaltesignale erkannte, beschleunigte er plötzlich und flüchtete mit knapp 100 km/h in Richtung des Ortsteils Pang. Trotz mehrerer Anhaltezeichen sowie dem Einsatz von Blaulicht und Martinshorn stoppte der Fahrer nicht. Er wechselte auf die Gegenfahrbahn, sodass der Gegenverkehr ausweichen und teilweise abbremsen musste, um einen Zusammenstoß zu vermeiden.

In den Wohnsiedlungen von Pang versuchte der Kradfahrer durch überhöhte Geschwindigkeit weiterhin, die Polizei abzuhängen. Anschließend setzte er seine Fahrt in Richtung Raubling fort. In einem Kurvenbereich bei Breiteich fuhr der Fahrer in ein angrenzendes Feld, verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und stürzte.

Der Fahrer stand sofort auf und flüchtete zu Fuß, während seine Mitfahrerin, eine 16-Jährige aus einer Nachbargemeinde von Rosenheim, stehen blieb und von den Polizeibeamten in Empfang genommen wurde. Der 17-jährige Fahrer aus dem nördlichen Landkreis Rosenheim konnte nach einem etwa ein Kilometer langen Fußrennen von der Polizei eingeholt werden.

Ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs

Im Rahmen der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der 17-Jährige keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Das Fahrzeug war nicht versichert und mit einem falschen Kennzeichen versehen. Die Rosenheimer Polizei leitete Ermittlungen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie die Abgabenordnung ein. Aufgrund der riskanten Fluchtfahrt wird zudem ein Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens geführt. Ein Alkohol- und Drogentest beim 17-Jährigen verlief negativ.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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