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München: Stromunfall am ICE-Betriebswerk

Bei einem Stromunfall im ICE-Betriebswerk in München wurde ein DB-Arbeiter schwer und ein weiterer leicht verletzt. Foto: Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

4. März 2025

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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München – Bei Wartungsarbeiten am ICE-Betriebswerk der Deutschen Bahn an der Landsberger Straße in München kam es am Montag (3.3.2ß25) zu einem Stromunfall. Zwei Arbeiter wurden verletzt. 

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Gegen 11 Uhr sollten aufgrund vorangegangener Oberleitungsstörungen im ICE-Betriebswerk der Deutschen Bahn an der Landsberger Straße Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Dazu waren zwei DB-Mitarbeiter mittels Hebebühne unmittelbar an besagte Stromleitung herangefahren. Zuvor soll der Strom abgeschaltet und die Leitung geerdet worden sein. Als der 56-jährige Deutsche an eine Verschraubung der Leitung griff, erlitt er einen Stromschlag und ging auf der Hebebühne zu Boden. Durch den Spannungsbogen wurde auch der zweite auf der Hebebühne befindliche Arbeiter, ein 41-jährige Deutscher, verletzt.
Nach medizinischer Versorgung in einer Klinik konnte beim Jüngeren Entwarnung geben werden. Er erlitt lediglich leichte Verletzungen und einen Schock. Der 56-Jährige wurde mit einer Kopfplatzwunde sowie Verbrennungen dritten Grades an 20 % seines Körpers in den Schockraum eines Krankenhauses überführt. Ihm ging es heute Morgen bereits den Umständen entsprechend besser. Der Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion München übernahm die Ermittlungen zur Unfallursache. Dabei gilt es u.a. zu klären, ob die 15.000 Volt führende Stromleitung tatsächlich abgeschaltet war bzw. auch ob alle bahninternen Vorschriften eingehalten worden waren. Ob die beiden dabei eigenständig arbeiteten oder eine dritte Person, z.B. für die Stromabschaltung verantwortlich war, konnte noch nicht abschließend geklärt werden.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Bundespolizei)

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