Rosenheim – Weil sie schnell und entschlossen handelte, verhinderte eine Bankangestellte in Rosenheim nach einem „Schockanruf“ vermutlich die Übergabe des Bargeldbetrags im fünfstelligen Bereich.
Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Am Mittwoch, 19. März 2025, wurde eine 54-jährige Frau aus dem Rosenheimer Stadtgebiet Opfer eines sogenannten „Schockanrufs“. Hierbei wurde der 54-Jährigen am Telefon von mehreren unbekannten Betrügern der Eindruck vermittelt, dass es sich bei den Anrufern um einen Rechtsanwalt, einen Polizeibeamten und einen Staatsanwalt handeln würde. Dabei gaben die Unbekannten an, dass ein naher Angehöriger der 54-Jährigen auf Grund eines verschuldeten schweren Verkehrsunfalls festgenommen wurde und die Bezahlung einer Kaution für dessen Freilassung nötig sei.
Nach Vorspiegelung dieser falschen Tatsachen wollte die Frau in einer Commerzbank-Filiale in Rosenheim einen Bargeldbetrag im fünfstelligen Bereich von ihrem Bankkonto abheben. Die aufmerksame Bankangestellte schöpfte sofort den Verdacht eines perfiden Betrugs zum Nachteil ihrer Kundin und informierte die Polizei. Zur Abhebung bzw. einer Übergabe eines hohen Bargeldbetrags kam es deshalb nicht, so dass die Vollendung dieses Betrugsfalls verhindert wurde. Das zwischenzeitlich aufgeklärte Opfer wurde bis zum Eintreffen der Polizei von der aufmerksamen Bankmitarbeiterin betreut.
Am Donnerstag (27. März 2025) sprachen Verantwortliche der Commerzbank und der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim Frau Schneider ihren Dank aus. In diesem Rahmen übergab Dominik Röber -Kriminalpolizeilicher Fachberater von der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim- auch ein Schreiben von Polizeipräsident Frank Hellwig. Mit diesem Schreiben bedankte sich Herr Hellwig bei Frau Schneider für deren Unterstützung bei der Bekämpfung dieser perfiden Betrugsmasche. Zudem lobte er den Spürsinn und das hohe Engagement von Frau Schneider.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberbaydern Süd / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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