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Nach Tod von 33 Rindern in Rimsting: Anklage gegen Landwirt

Zwei Kühe im Stall. Symbolfoto

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

12. Dezember 2023

Lesezeit: 2 Minute(n)

Rimsting / Landkreis Rosenheim / Traunstein – Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat gegen einen 48-jährigen Landwirt wegen Tiertötung und quälerischer Tiermisshandlung, jeweils durch Unterlassen, Anklage zum Schöffengericht des Amtsgerichts Rosenheim erhoben. Der Angeschuldigte ist verdächtig, es als verantwortlicher Landwirt auf seiner Hofstelle in Rimsting unterlassen zu haben, die von ihm gehaltenen Rinder angemessen unterzubringen, zu versorgen und zu pflegen. Durch diese groben Versäumnisse, die im Mai 2023 entdeckt wurden, soll er für den Tod von 33 Tieren verantwortlich sein und 89 Tieren länger anhaltende erhebliche Leiden zugefügt haben.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat nun wegen Tiertötung und quälerischer Tiermisshandlung, jeweils durch Unterlassen, Anklage zum Schöffengericht des Amtsgerichts Rosenheim erhoben und beantragt, dem Angeschuldigten einen Pflichtverteidiger beizuordnen. Nach dem Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft von folgendem, vor Gericht noch zu beweisenden Sachverhalt aus:

Am 16.05.2023 wurde festgestellt, dass der Landwirt seine 89 lebenden Rinder unter tierschutzwidrigen Zuständen hält. Im Laufstall stand die Gülle teilweise über 30 Zentimeter hoch, sämtliche Tiere waren verwahrlost und nur unzureichend mit Nahrung versorgt.

Die Laufgänge der Ställe waren mit einer zentimeterhohen flüssigen Gülleschicht bedeckt. Die Gülle reichte den Tieren bis über die Klauen. Die Tiere wiesen starke Verschmutzungen auf. Weiterhin waren Mistplatten und Fellverklebungen zu erkennen. An der Bauchseite und Hinterhand waren stellenweise Fellverlust und Hautrötungen erkennbar. In den Ställen befanden sich jeweils mehrere tote Tiere, sodass sich in allen Stallbereichen ein sehr starker Verwesungsgeruch ausbreitete.

Kühe mussten großes Leid erdulden

Die lebenden Kühe, deren Geruchssinn deutlich stärker ausgeprägt ist als der von Menschen, mussten neben dem extrem starken Verwesungs- und Güllegeruch auch die ständige Anwesenheit der bereits verendeten Herdenmitglieder in unmittelbarer Nähe ertragen, ohne eine Möglichkeit, aus der Situation zu entfliehen.
Der Angeschuldigte war als Tierhalter und Betreuer verpflichtet, seine Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen. Dies unterließ er und fügte dadurch, wie er als mögliche Folge seines Unterlassens der Versorgung und Pflege voraussah und zumindest billigend in Kauf nahm, den Rindern jedenfalls über mehrere Tage, wahrscheinlich jedoch sogar über mehrere Wochen und Monate, länger anhaltende erhebliche Leiden zu. Bei pflichtgemäßer Unterbringung, Pflege und Versorgung wären allen 89 Tieren die erheblichen Leiden erspart geblieben.

Zudem wurden in unterschiedlichen Stallbereichen insgesamt 33 tote Rinder gefunden. Bei allen Tieren kam es durch eine zunehmend lebensfeindlicher werdende Haltungsumwelt mit Verschmutzungen, Fäulnisprozessen und Keimdruck und durch zunehmende Erschöpfung infolge des Zurückdrängens von Grundbedürfnissen, einer inadäquaten Futterversorgung und der Abwehr von Stressoren zum tödlichen Gesamtversagen des Organismus. Den Tod der Tiere sah der Angeschuldigte als mögliche Folge seines Unterlassens voraus und nahm ihn jedenfalls billigend in Kauf. Bei pflichtgemäßer Unterbringung, Pflege und Versorgung der Tiere wären die 33 Tiere jedenfalls nicht zum selben Zeitpunkt verstorben, sondern hätten relevant länger gelebt.

</6>Staatsanwaltschaft will langjähriges Tierhalteverbot erreichen

Die Staatsanwaltschaft will neben der Verhängung einer tat- und schuldangemessenen Strafe erreichen, dass gegen den Angeschuldigten ein langjähriges Tierhalteverbot ausgesprochen wird, um erneute Tierschutzvergehen zu verhindern.
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit über die mögliche Terminierung einer Hauptverhandlung hat das Amtsgericht Rosenheim zu entscheiden.
(Quelle: Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Traunstein / Beitragsbild: Symbolfoto re)

 

1 Kommentar

  1. ich kann nicht verstehen, das der Umstand nicht früher entdeckt wurde. Jeder Bauer mit Rinderhaltung, bearbeitet Felder, bereitet Fahr oder Silageballen für den Winter vor. Es müsste doch aufgefallen sein, dass er keine Felder bearbeitet.

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