Rosenheim – Zwei Ungarn mussten Dienstagnacht (8.10.2024) ihre Zugreise am Bahnhof in Rosenheim vorzeitig beenden. Der Schaffner hatte dazu die Bundespolizei hinzugezogen. Entgegen ihrer Planungen kamen die beiden nicht in Salzburg an, sondern fanden sich in einer Haftanstalt beziehungsweise in einer Unterbringungseinrichtung wieder.
Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Dem Zugbegleiter konnten die Frau und der Mann nach der Abfahrt in München keinen Fahrschein vorzeigen. Die verständigten Bundespolizisten nahmen die zwei Personen beim nächsten Halt am Rosenheimer Bahnhof mit zur Dienststelle. Da die 40-Jährige auch keine Ausweisdokumente mitführte, versuchten die Beamten ihre Identität mithilfe ihrer Fingerabdrücke zu bestimmen – mit Erfolg: wie sich herausstellte, wurde die ungarische Staatsangehörige mit gleich zwei Haftbefehlen der Münchner Staatsanwaltschaft gesucht. Beiden Fällen lagen Strafbefehle jeweils wegen Diebstahls aus dem Jahr 2020 zugrunde. Demnach hätte die Ungarin noch eine Restgeldstrafe in Höhe von 540 Euro sowie eine Geldstrafe von 800 Euro zahlen müssen. Da sie ihre Justizschulden nicht begleichen konnte, musste sie ersatzweise eine insgesamt 76-tägige Freiheitsstrafe antreten. Nachdem die Verhaftete die Strafanzeige wegen Leistungserschleichung entgegengenommen hatte, wurde sie in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim gebracht.
Ihr 60-jähriger Begleiter, der aufgrund der Fahrt ohne Zugticket ebenfalls wegen Erschleichens von Leistungen angezeigt worden war, regte sich in der Dienststelle über das unfreiwillige Reiseende derart auf, dass die Beamten von einer psychischen Ausnahmesituation ausgehen mussten. Als sogar eine Eigengefährdung nicht mehr ausgeschlossen werden konnte, wurde der Mann mit Unterstützung einer Streife der Bayerischen Landespolizei in einem Krankentransportwagen nach Wasserburg gefahren, in das Inn-Salzach-Klinikum eingeliefert und dort zu seiner eigenen Sicherheit untergebracht.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)
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