Landkreis Rosenheim – Die untere Naturschutzbehörde beginnt mit der Beschilderung einiger Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Rosenheim. Die in die Jahre gekommene Beschilderung der Schutzgebiete wird Stück für Stück erneuert und angepasst.
So sieht die neue Beschilderung aus. Foto: Grafik Landratsamt Rosenheim
Dabei werden die bekannten, dreieckigen Schilder mit grüner Umrandung teils neu aufgestellt oder auch an vorhandene Rohr- oder Laternenpfosten angebracht. Gemäß Artikel 53 des Bayerisches Naturschutzgesetzes kennzeichnen diese Dreiecksschilder besonders schützenswerte Gebiete, wie z.B. Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile oder eben Natur- und Landschaftsschutzgebiete. Mit der Beschilderung wird in folgenden Gebieten begonnen: in den Naturschutzgebieten Hacken, Rottauer Filz und Kühwampenmoor in Bernau am Chiemsee sowie in den Landschaftsschutzgebieten Brandl in Brannenburg, Eckersberg in Bad Feilnbach und Friedlsee bzw. Pfaffinger Moor in Amerang.
Die Verordnungen zu den jeweiligen Schutzgebieten sind online unter www.landkreis-rosenheim.de zu finden.
Die Schilder sollen voraussichtlich bis Ende Oktober 2023 aufgestellt sein. Im Laufe des Jahres werden noch weitere Schutzgebiete beschildert und Infotafeln aufgestellt.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Landratsamt Rosenheim – Thomas Kraus-Böhne / Foto: Grafik Landratsamt Rosenheim)
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