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Neue Grüngutannahme am Wertstoffhof Bad Feilnbach ab 2026

Landratsamt Rosenheim. Foto: Copyright Landratsamt Rosenheim

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

21. März 2025

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Bad Feilnbach / Landkries Rosenheim – Mit Beginn des Jahres 2026 können die Bürger in Bad Feilnbach ihr Grüngut direkt auf dem gemeindlichen Wertstoffhof anliefern. Dort entsteht eine neue Annahmestelle für Grüngut. Die Kosten übernimmt der Landkreis Rosenheim. Das beschloss der Kreisausschuss jüngst einstimmig.
>Rosenheims Landrat Otto Lederer hatte sich zuvor im Ausschuss für diese Lösung ausgesprochen: „Natürlich wäre es schön, noch mehr Flächen zur Verfügung zu haben. Aber im Rahmen der Möglichkeiten ist es die aktuell beste Lösung. Zur optimalen Nutzung der vorhandenen Fläche dient auch die geplante Einbahnstraßenregelung auf dem Wertstoffhof.“

<h5Kosten werden auf rund 468.000 Euro geschätzt

Ein Planungsbüro schätzt die Kosten auf rund 468.000 Euro. Unter anderem werden eine Betonplatte und ein Kanalanschluss für die Entwässerung des Sickerwassers errichtet. Zudem ist eine neue Ausfahrt erforderlich. Damit die Bürgerinnen und Bürger sicher anliefern können, wird es auf dem Wertstoffhof eine Einbahnstraßenregelung geben.
Derzeit befindet sich die Annahmestelle für Grüngut auf einem an den Wertstoffhof in Bad Feilnbach angrenzendem Grundstück. Der Mietvertrag dazu wurde zum 31. Dezember dieses Jahres gekündigt. Um unnötige Anfahrtswege zu umliegenden Grüngutannahmestellen oder zur Kompostieranlage in Bruckmühl zu vermeiden, wird die neue Annahmestelle in den bestehenden Wertstoffhof integriert.

Träger eines jeden Wertstoffhofes ist jeweils die örtliche Gemeinde. Die Kosten für die Errichtung bzw. den Erhalt eines Wertstoffhofes übernimmt aber der Landkreis. So ist es im Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz geregelt.
(Quelle. Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto Landratsamt Rosenheim)

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