Nachrichten, Informationen und Geschichten aus Rosenheim

Neues Beratungsangebot: Verfahrenslotsen

Rollstuhl - Ausschnitt unterer Teil

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

7. Juli 2023

Lesezeit: 2 Minute(n)

Rosenheim / Landkreis – In Stadt und Landkreis Rosenheim gibt es ein neues Beratungsangebot für junge Menschen mit bestehender oder drohender Behinderung und deren Familien: die Verfahrenslotsen.

Die Verfahrenslotsen haben vielfältige Aufgaben. Sie unterstützen Kinder, Jugendliche und Familien mit Behinderung, sie bieten Hilfe bei der Orientierung im vorhandenen Leistungssystem und begleiten junge Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer Behinderung oder wegen einer drohenden Behinderung geltend machen. Der Beratungsauftrag des Verfahrenslotsen richtet sich an „junge Menschen mit Behinderungen“. Neben Kindern und Jugendlichen, auch ganz explizit an die Gruppe der „jungen Volljährigen“.

Verfahrenslotsen unterstützten Jugendämter

Außerdem unterstützen Verfahrenslotsen die Jugendämter von Stadt und Landkreis Rosenheim bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in deren Zuständigkeit. Diese Zusammenführung von Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen in den Jugendämtern sieht das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vor. Dazu sind laut KJSG ab dem 01. Januar 2024 Verfahrenslotsen in den Jugendämtern vorgeschrieben. Sie sind wesentlicher Teil beim Umbau der „inklusiven Jugendämter, die zukünftig alle Hilfen für Kinder mit und ohne Behinderung aus einer Hand gewähren sollen.

Stadt und Landkreis Rosenheim sind diesbezüglich schon ein Jahr voraus. Seit Anfang 2023 nehmen sie am bayernweiten Modellprojekt teil und setzen die gesetzliche Neuregelung um. „Wir möchten auf diese großen Herausforderungen bestmöglich vorbereitet sein und wir wollen für alle betroffenen Kinder, Jugendliche und Familien in Stadt und Landkreis Rosenheim möglichst gleiche Voraussetzungen schaffen. Unsere Verfahrenslotsen sind die Wegbereiter für die inklusive Jugendhilfe und sie unterstützen uns bei der Neuausrichtung unserer Jugendämter, hin zu inklusiven Jugendämtern“, so Sabine Stelzmann, Jugendamtsleiterin Landkreis Rosenheim und Christian Meixner, Jugendamtsleiter Stadt Rosenheim unisono.

Die Verfahrenslotsen für die Stadt Rosenheim sind erreichbar im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Reichenbachstraße 8, 83022 Rosenheim, Telefon 365 8345, E-Mail: verfahrenslotsen@rosenheim.de. 
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.