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NGG fordert Beschäftigte zum „Weihnachtsgeld-Check“ auf

"Extra-Euro" unterm Weihnachtsbaum: Jetzt den "Weihnachtsgeld-Check" machen, rät die Gewerkschaft NGG-Nils Hillebrand.

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

14. Dezember 2024

Lesezeit: 2 Minute(n)

Rosenheim / Bayern – Zeit für einen „Extra-Schub“ im Portemonnaie: Beschäftigte in Rosenheim sollen den „Weihnachtsgeld-Check“ machen. Das empfiehlt die Gewerkschaft Nahrung-GenussGaststätten (NGG). „Es gibt immer wieder Chefs, die die Sonderzahlung zum Jahresende gern mal ‚vergessen‘, obwohl das Weihnachtsgeld im Tarif- oder Arbeitsvertrag schwarz auf weiß zugesichert ist. Vor allem Azubis und Mini-Jobber gehen oft leer aus“, sagt Manuel Halbmeier von der NGG Rosenheim-Oberbayern.

Wenn der Betrieb Weihnachtsgeld zahle, dann hätten auch die Mini-Jobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Sonderzahlung, so die NGG. „Es lohnt sich, jetzt den Check zu machen, ob einem Weihnachtsgeld zusteht – und ob es noch vor den Feiertagen auf dem Konto ist“, so NGG-Geschäftsführer Manuel Halbmeier. Probleme ums Weihnachtsgeld tauchten häufig in Unternehmen auf, in denen es keinen Betriebsrat gebe. Im Zweifelsfall lohne ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Halbmeier.

Konkret weist die NGG Rosenheim-Oberbayern auf Bäckereien in Rosenheim hin: „In
Betrieben der Bäcker-Innung haben alle, die länger als ein Jahr dort arbeiten – von der Backstube bis zum Verkauf am Tresen – Anspruch auf ein Weihnachtsgeld. Das liegt zwischen 25 und 45 Prozent des Monatslohns – je nachdem, wie lange der Geselle oder die Fachverkäuferin schon in der Bäckerei arbeitet“, so NGG-Geschäftsführer Manuel Halbmeier. Außerdem falle das Weihnachtsgeld mit einem Tarifvertrag meistens höher aus als ohne. „So gehen Beschäftigte der bayerischen Süßwarenindustrie, der Milchwirtschaft und in Brauereien mit einem vollen
13. Monatslohn nach Hause“, sagt Halbmeier.

Weihnachtsgeld nicht gesetzlich vorgeschrieben

Grundsätzlich sei das Weihnachtsgeld aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. „Im Vorteil ist, wer in einem Betrieb mit Tarifvertrag arbeitet: Dort gibt es nämlich für 77 Prozent aller Beschäftigten Weihnachtsgeld“, sagt Manuel Halbmeier. Im Schnitt bekommt aber nur gut die Hälfte (52 Prozent) aller Beschäftigten Weihnachtsgeld, so die NGG Rosenheim-Oberbayern. Das gehe aus einer aktuellen bundesweiten Analyse des
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervor.
(Quelle: Pressemitteilung NGG / Beitragsbild: NGG-Nils Hillebrand)

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