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Nochmal: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Weko Küchenfachmarkt“

Rosenheimer Rathaus

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

5. März 2024

Lesezeit: 2 Minute(n)

Rosenheim – Der Stadtrat der Stadt Rosenheim hat in seiner Sitzung am 22.11.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 206 „WEKO Küchenfachmarkt“ gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde bereits begonnen. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Unterlagen nicht durchgängig auf der Internetseite der Stadt Rosenheim abrufbar waren, wird die frühzeitige Beteiligung vom Mittwoch, den 06.03.2024, bis einschließlich Mittwoch, den 17.04.2024 nochmals durchgeführt.
Ziel der Planung ist die Erweiterung des bestehenden Möbelhauses um einen Küchenfachmarkt. Das geplante Vorhaben hat eine Grundfläche von ca. 3.200 m² und eine Geschossfläche von ca. 5.500 m² und sieht die Situierung eines neuen zweigeschossigen Baukörpers südöstlich an das bestehende Möbelhaus vor.

Das Planungsgebiet „WEKO Küchenfachmarkt“ befindet sich ca. sechs Kilometer südlich der Stadt Rosenheim im Gewerbegebiet nördlich der A8. Es reicht vom bestehenden WEKO Möbelhaus im Westen über die bestehende Ausgleichsfläche des Bebauungsplans Nr. 136 „WEKO“ bis in die Ackerfläche des Nachbargrundstücks. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücksflächen mit den Flurstücknummern 668 (Teilfläche) und 671 (T) der Gemarkung Aising. Der Umgriff des Geltungsbereichs hat eine Größe von ca. 0,9 ha.

Die nochmalige Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird nach den Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) als Veröffentlichung im Internet durchgeführt.

Der Vorentwurf des obigen Bebauungsplanes, die Begründung und die bereits vorliegenden Gutachten sind auf der Homepage der Stadt Rosenheim unter https://www.rosenheim.de/buergerservice/planen-bauen/bauleitplanverfahren/bebauungsplaene/oeffentlichkeitsbeteiligung
einsehbar. Die amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Rosenheim ist auf folgender Webseite abrufbar: https://www.rosenheim.de/politik-verwaltung/amtsblatt.

Ergänzend wird eine öffentliche Auslegung durchgeführt. Die genannten Unterlagen liegen in der Zeit vom Mittwoch, den 06.03.2024, bis einschließlich Mittwoch, den 17.04.2024 im Foyer des Rathauses, Königstraße 24, Mittelbau, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Das Foyer ist zu folgenden Zeiten zugänglich: Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr. Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit können von allen Personen Stellungnahmen zu dem Planentwurf vorgebracht werden. Die Unterlagen können ohne Voranmeldung eingesehen werden. Für Erörterungsgespräche und die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift wird um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 08031 / 365 16 41 gebeten.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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