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Ohne Einreisepapiere unterwegs: Bundespolizei nimmt neunköpfige Gruppe am Bahnhof Rosenheim in Gewahrsam

Die Bundespolizei hat am Bahnhof in Rosenheim eine neunköpfige ukrainische Personengruppe in Gewahrsam genommen. Foto: Symbolfoto Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

17. Mai 2025

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Rosenheim – Ohne Einreisepapiere unterwegs: Die Bundespolizei hat in der Nacht von Donnerstag auf Freitag (16.5.2025) am Bahnhof in Rosenheim eine neunköpfige ukrainische Personengruppe in Gewahrsam genommen.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Dabei handelt es sich um eine 46-jährige Ukrainerin, die mit ihren beiden erwachsenen Söhnen im Alter von 20 und 19 Jahren sowie ihren sechs minderjährigen Kindern in einem Regionalzug aus Österreich unterwegs gewesen ist. Das jüngste Kind war lediglich drei Jahre alt. Im Rahmen der grenzpolizeilichen Kontrolle stellten die Bundespolizisten fest, dass Einreisepapiere ebenso wenig vorhanden waren wie Zugfahrkarten.
Alle neun Personen wurden zur Dienststelle der Rosenheimer Dienststelle mitgenommen. Den Erwachsenen und Jugendlichen wurde eröffnet, dass sie wegen versuchter illegaler Einreise und Leistungserschleichung angezeigt werden. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Reise der ukrainischen Staatsangehörigen geplant und organisiert worden war, wurden zudem Ermittlungen wegen Einschleusens von Ausländern eingeleitet. Ersten Erkenntnissen der Bundespolizei zufolge, hatte sich die ukrainische Familie in der Vergangenheit schon einmal in der Bundesrepublik aufgehalten. Mit Ablauf der Gültigkeit der jeweiligen Duldung, war die Frau jedoch mit ihren Kindern ins Ausland weggezogen. Offenkundig versuchte sie nun wieder in Deutschland Fuß zu fassen.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Ukrainer der für sie jeweils zuständigen Ausländerbehörde in Oberbayern zugeleitet. Dort wird zu klären sein, ob sie sich weiterhin in Deutschland aufhalten dürfen oder das Land wieder zu verlassen haben.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto: Bundespolizei)

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