Rosenheim – Vor gut zwei Wochen startete die Bürgerinitiative Happinger See eine Petition mit dem Titel „Naherholung für alle statt Profit für wenige!“ (wir berichteten). Pächter und Stadt Rosenheim reagierten darauf mit Kopfschütteln. Im Interview mit Innpuls.me erklärt Markus Tiefenthaler, Sprecher der Bürgerinitiative, wie es zu dieser Aktion kam und was sie damit erreichen wollen.
Frage: Herr Tiefenthaler, wer steht hinter der Bürgerinitiative Happinger See?
Antwort: Wir sind ca. 10 Rosenheimer, denen der Happinger See sehr am Herzen liegt. Und wir wünschen uns, dass der See für alle in seiner bisherigen Form als naturnahes Naherholungsgebiet erhalten bleibt.
Frage: Was bedeutet Ihnen persönlich der Happinger See?
Antwort: Meine Mama hat am Happinger See das Schwimmen gelernt und meine Buben ebenfalls. Uns verbindet also viel mit diesem See. Nachdem die Stadt das Seegrundstück gekauft hatte, sind wir immer gern dort gewesen.
Frage. Welche Probleme sieht die Bürgerinitiative aktuell?
Antwort: Einerseits nimmt das Interesse am Happinger See gefühlt jedes Jahr zu. Es kommen an schönen Tagen viele Leute aus Rosenheim und Umgebung, die in Ruhe Zeit am See verbringen wollen. Da wird der Platz auf der Liegefläche manchmal schon knapp.
Frage: Diese Entwicklung lässt sich mit einer Petition wohl kaum stoppen?
Antwort: Natürlich nicht. Jeder will halt genießen, wo es schön ist. Da kann man nichts dagegen einwenden. Aber damit ist klar, dass die Liegewiese auch in Zukunft mindestens so groß bleiben sollte wie jetzt und dass man sie als Besucher uneingeschränkt nutzen können muss.
Frage: Die Stadtverwaltung hat mehrfach betont, dass sich an der Situation der Liegewiese zukünftig nichts ändern wird. Bedeutet, sie soll auf jeden Fall auch öffentlich zugänglich bleiben?
Antwort: Letzteres bezweifeln wir nicht. Aber wir sehen ein großes Konfliktpotential, das bei der Umsetzung der jetzigen Planung zwischen einem Besitzer von Kiosk und Gaststätte und den Seebesuchern entstehen kann.
Frage: Was befürchtet die Bürgerinitiative konkret?
Antwort: Im Gespräch ist derzeit ein Neubau mit Kiosk, Gaststätte und um die 15 Fremdenzimmern, also wieder eine deutlich stärkere kommerzielle Nutzung – so wie früher im ehemaligen Seehotel Hubertus – und das hat auch damals schon zu Konflikten geführt. Daran kann ich mich noch gut erinnern.
Frage: Wie sahen die Konflikte aus?
Antwort: Die Besitzerin sperrte das Areal zu bestimmten Zeiten zu und die Öffentlichkeit musste dann draußen bleiben, damit die Hotelgäste ihre Ruhe hatten.
Frage: Die Bürgerinitiative befürchtet, dass das wieder so kommen könnte?
Antwort: Das ist nur eine mögliche Folge, viel entscheidender ist aus unserer Sicht aber, dass eine schleichende Verdrängung der Badegäste durch immer mehr öffentliche Veranstaltungen am Kiosk oder Holzpodeste und Pavillons auf der Liegewiese auftreten kann. Das sieht man ja jetzt schon. Und das würde dann mit dem Erbbaurecht, das derzeit im Gespräch ist vollends zementiert.
Frage: Welches Problem sieht die Bürgerinitiative da?
Antwort: Ein Erbbaurecht hat eine sehr lange Laufzeit, meist um die 50 bis 99 Jahre. Wer weiß, was dann mit dieser wunderschönen Fläche in 10 bis 50 Jahren bei intensiver Bewirtschaftung durch einen Gastronom passiert.
Frage: Das kann aber doch alles vertraglich genau von dem Eigentümer, also der Stadt Rosenheim, festgelegt werden.
Antwort: Die Stadt nennt als Grund für das Erbbaurecht ja, dass sie kein Geld übrig hat für eine Sanierung. Wenn im Erbbaurechtsvertrag eine sehr umfangreiche Nutzung festgelegt wird, kann die Stadt einen deutlich höheren Erbbauzins verlangen, weil das Grundstück dadurch für einen Investor mehr wert ist. Es bringt einfach mehr Geld ein. Da können dann sogar Sonderrechte im Vertrag stehen, die aktuell geltende Regeln für den See einfach umgehen. Die große Frage ist, ob ein öffentliches, naturnahes Naherholungsgebiet dazu da ist, dass man damit Gewinnmaximierung betreibt und die Seebesucher das Nachsehen haben. Darum wünschen wir uns mehr Transparenz. Wir finden, die Öffentlichkeit hat ein Recht zu wissen, wie die aktuelle Planung ausschaut und was alles mit so einem Vertrag festgelegt wird. Noch besser wäre es, wenn die Öffentlichkeit bei so einer wichtigen Entscheidung auch im Vorfeld schon ein Wörtchen mitreden dürfte.
Frage: Was würde sich die Bürgerinitiative dann beispielsweise als Vertragsklausel wünschen?
Antwort: Wichtig wäre es aus unserer Sicht, dass auch ohne Erbbaurecht die aktuelle Seesatzung so angepasst wird, dass es für Kiosk und Gaststätte klare Regeln gibt, was in einem naturnahen Naherholungsgebiet erlaubt ist und was nicht. Das kann sonst völlig ausufern, was Veranstaltungen, Lärm und die Nutzung der Liegewiese durch den Kioskbesitzer angeht. Sollte wirklich ein Erbbaurecht zustande kommen, muss es auf Kiosk, kleine Gaststätte und öffentliche sanitäre Anlagen beschränkt sein und darf sich nur auf die bisherige Grundfläche für Gebäude und Terrasse beziehen und nicht auf das gesamte Areal. Für die Liegewiese sollte unbedingt im Sinne eines Naherholungsgebietes die Stadt Rosenheim weiter zuständig bleiben.
Frage: Was ist der Bürgerinitiative noch wichtig?
Antwort: Man sollte ernsthaft darüber nachdenken, ob es die Fremdenzimmer direkt im Naherholungsgebiet wirklich braucht, was auch eine ganzjährige Nutzung und zusätzlichen Verkehr nach sich ziehen würde. Wir verstehen natürlich, dass das aus rein wirtschaftlicher Sicht sinnvoll sein kann. Aber vielleicht ergibt sich auch in diesem Punkt noch eine bessere Alternative. Gaststätten und Kioske an anderen Seen lassen sich doch schließlich auch rentabel betreiben.
Frage: Hatten Sie schon Kontakt zur Stadt wegen der Petition?
Antwort: Am 15 Mai. gab es einen ausführlichen Termin mit Oberbürgermeister Andreas März und Herrn Hoch vom Dezernat III, um persönlich mit der Stadt ins Gespräch zu kommen.
Frage: Was kam bei dem Gespräch heraus?
Antwort: Wir haben als BI Fragen zum laufenden Verfahren gestellt und unsere Bedenken geäußert, vor allem wegen der geplanten, intensiven wirtschaftlichen Nutzung des Naherholungsgebiets am See.
Der Interessenskonflikt, der daraus entstehen kann, darf aus unserer Sicht auf keinen Fall für 50 bis 90 Jahre im Erbbaurecht festgeschrieben werden. OB März konnte unsere Bedenken hier leider nicht nachvollziehen und hat sie ins Reich der Spekulation verwiesen. Er hat auch mehrfach betont, dass er persönlich die Vergabe des Seegrundstücks im Erbbaurecht für eine Nutzung des Geländes mit Kiosk, Gaststätte und Fremdenzimmern befürwortet. Andere Alternativen sieht er persönlich aus finanziellen Gründen nicht.
Frage: Und wird das Verfahren jetzt von der Stadt öffentlich gemacht?
Antwort: Wir haben derzeit insgesamt ca. 1800 Unterstützer für die Petition, davon über 1000 aus Rosenheim. Es gibt also auf jeden Fall ein erhebliches öffentliches Interesse und wir haben daher um deutlich mehr Transparenz gebeten. Herr März beruft sich hier auf einen Beschluss des Stadtrats, dass das Verfahren der Stadt bis zur Entscheidung über eine Vergabe im Erbbaurecht nicht öffentlich geführt wird. Er sagte aber auf unsere Nachfrage hin, dass es rechtlich schon die Möglichkeit gibt, z.B. eine öffentliche Infoveranstaltung für die Bürger über den aktuellen Planungsstand zu veranstalten. Vorgesehen ist die aber von der Stadt bisher nicht. Wir haben über das Gespräch ein detailliertes Protokoll erstellt, das liegt jetzt beim OB zur Durchsicht und Kommentierung. Und das werden wir zeitnah auf der Homepage der Bürgerinitiative veröffentlichen.
Frage: Wie geht es jetzt für die Bürgerinitiative weiter?
Antwort: Die Bürgerinitiative wird weiterhin für die Forderungen der Petition und für mehr öffentliche Beteiligung im Planungs- und Entscheidungsprozess eintreten. Unser nächstes Ziel ist es, möglichst viele Unterschriften in Rosenheim für die Petition zu sammeln, um das öffentliche Interesse zu unterstreichen. Es dreht sich hier ja nicht um irgendein Industriegebiet, das von der Stadt und Investoren entwickelt werden soll, sondern um ein einzigartiges, naturnahes Naherholungsgebiet mit unersetzbarem Nutzen für die Öffentlichkeit. Daher bestehen wir als betroffene Bürger darauf, dass die weitere Planung und eine mögliche Vergabe öffentlich gemacht werden und die Interessen der vielen Seebesucher von den gewählten Vertretern der Stadt ernsthaft berücksichtigt werden.
(Quelle: Interview Karin Wunsam / Beitragsbild: Gisela Schreiner)
S.g. Damen und Herren, wie auf dem aktuellen Foto ersichtlich, kündigen sich jetzt schon Expansionsabsichten für eine zukünftige Intensivnutzung an. Es ist anzunehmen, dass hier eine Extremnutzung stattfinden wird, mit kommerziellem Schwerpunkt. Eine Erbpachtvergabe an Familie Kirner ist damit entschieden abzulehnen. Wenn natürlich mittelfristig eine Verstädterung des ganzen Areals am Happingersee erfolgen sollte, dann gute Nacht schönes Bayernland!