Rosenheim – Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 24.11.2021 den Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 189 „Innstraße – Nord“ erneut für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung gebilligt.
Ziel der Planung ist die Aufwertung der Innstraße als „östlicher Stadteingang“, die Stärkung der Einzelhandels- und der Wohnfunktion, sowie der ansässigen Dienstleister, welche aufgrund der Lage eine Versorgungsfunktion übernehmen und funktionale Verflechtungen mit den angrenzenden Gebieten ermöglichen. Des Weiteren sollen Beeinträchtigungen durch störendes Gewerbe und minder genutzter Flächen reduziert werden. Das Plangebiet liegt im Bereich des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes Altstadt Ost.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 189 „Innstraße-Nord“ wurde geändert. Er umfasst die Flurnummern 321, 322, 323, 324, 325, 330/2, 331 Tlfl., 333, 335, 336, 336/1, 336/2, 339, 339/2, 339/3, 339/4, 339/5, 341, 341/1, 341/2, 342, 343, 343/2, 343/3, 344, 345, 346, 347, 348, 348/2, 348/3, 349, 349/2, 349/3, 349/4, 349/5, 349/6, 349/7, 349/8, 349/9, 350, 350/2, 352, 353, 355, 357, 361, 363, 365, 370/2, 370/3, 388/3, 454/2, 455, 613/2 Tlfl., 1244/5 Tlfl., 1418, 1420, 1421 Tlfl., 1430/4, 1432, 1432/10, 1432/11, 1432/12, 1432/13, 1432/14, 1432/15, 1432/2, 1432/3, 1432/4, 1432/5, 1432/6, 1432/7, 1432/8, 1432/9, 1433, 1433/3, 1433/4, 1433/5, 1433/6, 1433/7, 1433/8, 1433/9, 1434 Tlfl., 1435/6 der Gemarkung Rosenheim
Eine Umweltprüfung findet im vereinfachten Verfahren nicht statt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird nach den Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) als Veröffentlichung im Internet durchgeführt. Der Planentwurf des obigen Bebauungsplanes, die Begründung, sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind auf der Homepage der Stadt Rosenheim einsehbar.
(Quelle: Pressemitteilung der Stadt Rosenheim)
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