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Polizei geht gegen Autoposer vor

Autoposer mit qualmenden Reifen

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

13. Juni 2023

Lesezeit: 2 Minute(n)

Bad Aibling / Kolbermoor – Die Polizeiinspektion Bad Aibling verstärkt ihre Kontrollen im Hinblick auf Autoposer. Der Schwerpunkt der Aktionen konzentriert sich auf das Umfeld des Herto Parks in Kolbermoor (Landkreis Rosenheim). Die aktuelle Bilanz: Viele Verstöße, hohe Bußgelder und ein Fahrverbot.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:

Quietschende Reifen, aufheulende Motoren und rasantes Beschleunigen: Speziell jüngere Verkehrsteilnehmer im Umfeld des Herto Parks in Kolbermoor sind für viele Bürger ein Ärgernis. Vielfach gingen Hinweise und Beschwerden über die Verkehrsrowdys bei der Polizeiinspektion Bad Aibling ein. Die Polizei reagierte und intensivierte ihre Kontrolltätigkeit gegen die sogenannten „Autoposer“. Mit dem Begriff werden Kraftfahrzeugführer bezeichnet, die häufig mit leistungsstarken oder anderweitig getunten Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen und durch ihr prahlerisches Verhalten oder unnötigen Lärm auffallen wollen.

Vor allem junge Männer gehören zur Poserszene

Die polizeilichen Kontrollen zeigen Wirkung. Gegen mehr als zwanzig Personen, die in den letzten Monaten kontrolliert und bei welchen Verstößen festgestellt wurden, wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Es drohen empfindliche Bußgelder. Allgemein zeigt sich, bei den Verursachern handelt es sich ganz überwiegend um junge Männer im Alter von 18 bis 30 Jahren. Ein besonders hartnäckiger 22-Jähriger aus Großkarolinenfeld muss wohl für einige Zeit auf sein Fahrzeug verzichten. Nachdem er innerhalb eines Monates drei Mal mit Fehlverhalten aufgefallen war, wurde zunächst das Bußgeld verdoppelt und anschließend ein Fahrverbot ausgesprochen.
Generell gilt: Verursachen Sie unnötigen Lärm bei der Nutzung eines Kraftfahrzeugs fällt im Regelfall ein Bußgeld von 80 Euro an. Für eine Belästigung durch unnützes Hin- und Herfahren werden 100 Euro fällig. Das Bußgeld variiert je nachdem, ob es sich um eine Vorsatztat handelt oder ob bei der Kontrolle noch weitere Verstöße – wie zum Beispiel unzulässige Veränderungen am Fahrzeug – festgestellt werden.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Bad Aibling / Beitragsbild: Symbolfoto re)

 

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