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Prien am Chiemsee – Geldbörsendiebstahl aufgeklärt: 7.500 Euro abgehoben

Geldbörse. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

16. Februar 2026

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Prien / Landkreis Rosenheim – Der Diebstahl einer Geldbörse im Priener Supermarkt am 28. November 2025 mit einem Wert von 7.500 Euro konnte erst jetzt aufgeklärt werden. Die Polizei gibt Tipps, wie du dich schützen und finanziellen Schaden vermeiden kannst.

Der Diebstahl einer Geldbörse am 28. November 2025 in einem Supermarkt, mit anschließender Abhebung an Geldautomaten in Bernau und Grassau in Höhe von 7.500 Euro, konnte in enger Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landeskriminalamt aufgeklärt werden.
Der Tatverdächtige ist laut Polizeimeldung ein 47-jähriger, flüchtiger rumänischer Staatsangehöriger ohne festen Wohnsitz in Deutschland. Er ist bereits mehrfach in Süddeutschland, der Schweiz und Österreich mit demselben Vorgehen auffällig geworden:

  • Zunächst werden in günstigen Momenten Geldbörsen, meist im Umfeld von Supermärkten, entwendet.
  • Anschließend wird mit den entwendeten Bankkarten und der PIN Bargeld abgehoben.
Polizei-Tipps zur Vermeidung finanzieller Schäden

Wenn deine Geldbörse samt Bankkarten (Girocard, Kreditkarte) und PIN gestohlen wurde, solltest du sofort handeln:

  1. Karte sperren lassen: Rufe sofort die Sperrnummer 116 116 an, auch wenn die Karte aus unerklärlichen Gründen vom Geldautomaten einbehalten wurde.
  2. Bank informieren: Nach der Sperrung solltest du dein kontoführendes Institut über den Diebstahl informieren.
  3. PIN geheim halten: Gib deine PIN niemals an Dritte weiter. Weder Banken noch Kreditkartenunternehmen fragen danach.
  4. PIN nicht notieren: Schreibe die PIN auf keinen Fall auf, insbesondere nicht auf die Zahlungskarte selbst.

(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Prien / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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