Rosenheim / Bayern – Die sogenannten „Ponykarussels“ auf Volksfesten und anderen Brauchtumsveranstaltungen werden seit Jahren zunehmend kritisch gesehen. Denn im Kreis „drehen“ sich keine mechanischen Figuren sondern lebendige Tiere. In Immer mehr Orten wird diese Art des Kindervergnügens mittlerweile verboten – in München ab dem Jahr 2024. In Rosenheim stimmt der Stadtrat über ein eventuelles Verbot am kommenden Dienstag, 25. Januar, ab. Im Vorfeld machen sich Tierschutzaktivisten von 16 bis 17 Uhr vor dem Rathaus mittels Demo für ein Einde des Ponykarussels auf dem Rosenheimer Herbstfest stark.
Der Antrag, das Ponykarussel auch auf dem Herbstfest und anderen Festen in Rosenheim zu verbieten, kam von der Rosenheimer Stadträtin Ricarda Krüger (Die Partei). Konkret fordert sie die Verwaltung darin auf, Pony- und Pferdereiten auf dem Herbstfest und anderen Festen, die im Stadtgebiet stattfinden, ab 2022 zu untersagen. (Quelle: OVB-Heimatzeitungen)
Auch die Mitglieder der Aktionsgruppe Rosenheim-Chiemgau von Animals-United halten „Pony-Karussels“ für eine „überholte Tradition“. Bereits Anfang Januar führten sie deshalb auf dem Max-Josefs-Platz in Rosenheim eine Protest-Aktion durch. Nun findet kurz vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am kommenden Dienstag noch einmal eine Demo statt. „Damit soll ein Zeichen gesetzt werden, damit der Stadtrat weder wirtschaftliche Interessen über die von Tieren stellt, noch an einer veralterten Tradition festhalten will, in der Pferde wie Maschinen behandelt werden“, heißt es dazu in der betreffenden Pressemitteilung von „Animals United“.
Der Wirtschaftliche Verband habe in der Vergangenheit klar gemacht, dass er ohne entsprechende Tierschutzvorgaben weiter an dem Ponykarussell festhalten werde. „Wir vermuten, dass die Stadt sich wiederum darauf bezieht, dass sie nicht Veranstalterin des Herbstfestes ist und es einen Vertrag mit dem Wirtschaftlichen Verband gibt“, so Alex Saalfeld, Leiter der Versammlung am kommenden Dienstag. Animals United sehe aber ganz klar die Verantwortung bei der Stadt. Der Wirtschaftliche Verband müsse sich an geltende Verordnungen halten. Laut Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes benöitige ein gewerblicher Reitbetrieb die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
(Quelle: Pressemitteilung Animals United)
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