Rosenheim / Deutschland – Radl, Pkw, Lkw, Bus, Motorrad: Wo sitzen die größten Blinkmuffel? Der ACE (Auto Club Europa) hat bei einer Verkehrszählung knapp 20.000 Verkehrsteilnehmer beim Abbiegen im Kreisverkehr überprüft. Es gibt es klares Ergebnis:
Der ACE will mit der Aktion „Sicher durch Blinken“ das Blinken als eines der zentralen Sicherheitsthemen im Straßenverkehr in den Fokus der Aufmerksamkeit rücken. Darum haben Ehrenamtliche des ACE bundesweit Verkehrszählungen vorgenommen zum Thema durchgeführt.
Insgesamt wurden 19785 Verkehrsteilnehmer im Auto, auf dem Fahrrad oder Motorrad und im Bus oder Lkw beim Herausfahren aus dem Kreisverkehr beobachtet (Der ACE hat im Zeitraum vom 10. bis 12. Juni 2024 insgesamt 30 Kreisverkehre bundesweit für je eine Stunde beobachtet; darunter 16.021 Pkw, 422 Fahrräder, 333 Motorräder und 3.009 Busse/ Lkw/ Sprinter).
Erschreckend aus Sicht des ACE: 26,6 Prozent – und damit mehr als ein Viertel – machten beim Ausfahren Fehler. Dabei gab es eine Gruppe, die besonders auffällig war:
Fahrradfahrer machten mit Abstand die meisten Fehler beim Ausfahren aus den Kreisverkehren. Grafik: ACE
Die meisten Fehler machten, laut der ACE-Verkehrszählun, mit großem Abstand die Fahrradfahrer: 68,7 Prozent gaben kein entsprechendes Handzeichen. Mit 39,6 Prozent sind Motorradfahrende die zweitgrößten Blinkmuffel. Etwas besser schnitten in der Verkehrsbeobachtung Busse, Lkws und Sprinter ab, wobei in dieser Gruppe vor allem Sprinter Fehlverhalten an den Tag legten. Knapp ein Drittel gab kein Blinkzeichen zum Anzeigen der Fahrtrichtung. Pkws schnitten insgesamt am besten ab, auch wenn diese Gruppe nicht fehlerfrei unterwegs war:
Blinken verhindert Unfälle
Dabei ist Blinken ein wichtiges Werkzeug, um Unfälle zu verhindern. Der ACE dazu: „Inmitten des Geflechts von Verkehrsregeln spielt das Blinken eine entscheidende Rolle: Es hilft sowohl effizient als auch nachhaltig, Unfälle zu vermeiden. Der beabsichtigte Richtungs- oder Spurwechsel ist durch den Fahrtrichtungsanzeiger, den Blinker, problemlos anzukündigen. Auch abseits vom Pkw ist das Richtungszeichen auf dem Fahrrad mit der Hand unerlässlich.“
Auch Fahrräder könnten bald technische Blinker bekommen
Eine Neuregelung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung könnte übrigens bald auch Blinker an Fahrrädern erlauben. So könnte der Fahrtrichtungswechsel deutlich sichtbar auch auf dem Rad kommuniziert werden, ohne die Hand vom Lenker zu nehmen.
ACE Vertrauensanwalt: So fahren Sie richtig im Kreisverkehr
Der Rosenheimer Vertrauensanwalt des ACE Auto Club Europa, Dr. Marc Herzog informiert aus gegebenem Anlass zu den wichtigsten Regeln. „Gerade beim Kreisel ist das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme besonders wichtig. Regelmäßig bemerke ich beim Einfahren und Ausfahren in einen Kreisel Unsicherheit bei den Verkehrsteilnehmern. Erst neulich wäre es fast zu einem Unfall gekommen, weil ein Autofahrer beim Verlassen des Kreisels das Vorrecht eines Fußgängers nicht beachtet hatte“, so Dr. Herzog.
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht informiert daher nochmals über die wichtigsten Verkehrsregeln:
- Einfahren in den Kreisverkehr: Für jeden Kreisverkehr gilt: Fahrzeuge fahren nach rechts ein und bewegen sich dann entgegen dem Uhrzeigersinn. Es ist wichtig, beim Einfahren in den Kreisverkehr auf den fließenden Verkehr zu achten und keine unnötigen Stopps oder Verzögerungen zu verursachen. Parken oder Anhalten im Kreisverkehr ist verboten, es sei denn, der Verkehr stockt. Fahrzeugführer auf den Zufahrtsästen müssen wegen des Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ bei Verkehr im Kreis zurückstehen und diesen immer durchfahren lassen. Die Nichtbeachtung ist eine Vorfahrtverletzung. Wird der Vorfahrtberechtigte behindert, können 25 € Verwarnungsgeld, bei einer Gefährdung 100 € Bußgeld und bei einem Unfall 120 € Bußgeld, sowie 1 Punkt im Fahreignungsregister fällig werden.
- Verhalten im Kreisverkehr: Die Mittelinsel des Kreisverkehrs darf nicht überfahren werden, auch wenn sie nur aufgemalt ist. Eine Ausnahme gilt hier für besonders lange Fahrzeuge, die möglicherweise mehr Platz benötigen.
- Doppelspurige Zufahrt: Besonders viele Missverständnisse gibt es offenbar beim Einfahren und Ausfahren in einen doppelspurigen Kreisel. Bei einer doppelspurigen Zufahrt sollten sich die Fahrer, die an der nächsten oder übernächsten Ausfahrt den Kreisverkehr verlassen möchten, rechts einordnen. Wer erst später den Kreisverkehr verlassen möchte, kann die Innenspur nutzen. Dabei ist es jedoch wichtig, stets den rechts von ihm fahrenden Verkehr im Blick zu behalten.
- Spurwechsel und Ausfahren: Wer die innere Kreisbahn wählt, muss beim Verlassen des Kreisverkehrs den Vorrang der Außenfahrenden beachten. Wenn man von der inneren Spur ausfahren möchte, jedoch nicht rechtzeitig auf die rechte Spur wechseln kann, muss eine Extrarunde gedreht werden. Beim Spurwechsel im Kreisverkehr gelten besondere Sorgfaltspflichten, um Unfälle zu vermeiden.
- Fußgänger im Kreisverkehr: Achtung Autofahrer: Bitte besonders auf Fußgänger beim Ausfahren aus dem Kreisel achten. Der Rosenheimer ACE Vertrauensanwalt Dr. Marc Herzog betont. „Fußgänger haben Vorrang vor Fahrzeugen, die aus dem Kreisverkehr ausfahren. Eine Ausnahme gilt, wenn sich unmittelbar vor dem Kreisverkehr ein Zebrastreifen befindet. In diesem Fall gilt der Vorrang der Fußgänger sowohl für Autofahrer, die in den Kreisverkehr einfahren, als auch für diejenigen, die ihn verlassen.“
Durch Beachtung dieser Regeln und durch vorausschauendes Fahren können Unfälle im Kreisverkehr vermieden werden. Achten Sie stets auf den fließenden Verkehr und die Verkehrsschilder, um sicher und effizient durch den Kreisverkehr zu gelangen.
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