Nachrichten, Informationen und Geschichten aus Rosenheim

Rahmen für Kindertagespflege aktualisiert

Kinderhand stapelt bunte große Lego-Bausteine

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

23. Juni 2023

Lesezeit: 2 Minute(n)

Landkreis Rosenheim – Die Kindertagespflege ist ein familiennahes Betreuungskonzept für Kinder zwischen 0-14 Jahren, welches eine wichtige Rolle in der Versorgungslandschaft im Landkreis Rosenheim einnimmt. Der Rosenheimer Kreistag hat nun die Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege als auch die dazugehörige Gebührensatzung beschlossen. Er setzte damit die gesetzlichen Änderungen im Achten Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – aus dem Jahr 2021 und Herausforderungen aus der Praxis um.

Der Beschluss war in den zurückliegenden Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages vom 25. und 26. April 2023 zurückgestellt worden, um Anpassungen vorzunehmen. Jetzt ist die Richtlinie nach Empfehlung des Jugendhilfeausschusses und des Kreisausschusses im Kreistag einstimmig beschlossen worden.
Die notwendige Änderung betrifft die Höhe des Sachaufwandes, den das Kreisjugendamt den Kindertagespflegepersonen gewährt. Rückwirkend zum 1. April 2023 wurde dieser Sachaufwand nun von 300 Euro auf 325 Euro erhöht.
In der Richtlinie sind nicht nur die Rahmenbedingungen der Kindertagespflege beschrieben, sondern auch die Erfordernisse festgelegt, um eine Pflegeerlaubnis erteilt zu bekommen. Unter anderem wurde die Förderung von Betreuungsverhältnissen durch den Landkreis konkretisiert und die Vereinbarung zum Schutzauftrag bei Kindswohlgefährdung neu in die Richtlinie aufgenommen. Die Vorgaben zur Qualifikation von Kindertagespflegepersonen in der inklusiven Kindertagespflege wurden eindeutiger beschrieben und um die Berufsgruppen der Heilerziehungspflegehelfer ergänzt.
Zudem wurde die Finanzierung in mehreren Punkten verändert. Nach der neuen Richtlinie werden die tatsächlich geleisteten Betreuungsstunden zu Grunde gelegt. Diese Lösung ersetzt die bisher geltende Staffelung in Buchungskategorien von beispielsweise ein bis zwei Stunden oder drei bis vier Stunden.

Pauschale für Kinderbetreuung über Nacht

Die Förderungsleistung wurde erhöht, ebenso wie der Qualifizierungszuschlag. Die Pauschale für eine Betreuung eines Kindes über Nacht steigt von 5 auf 12 Euro, wobei sich die Eltern erstmals mit 6 Euro beteiligen müssen. Neu ist die sogenannte Rahmenpauschale. Um die Qualität in der Kindertagespflege weiter zu steigern, erhalten Kindertagespflegepersonen zukünftig für Vorbereitungsarbeiten, Elterngespräche und Vertragsgespräche pro Kind pro Monat eine zusätzliche finanzielle Leistung.
Auch die Gewährung von betreuungsfreien Tagen ist neu geregelt. Sie sind zukünftig abhängig von den tatsächlichen Betreuungsmonaten im Kalenderjahr. Zudem gibt es ab dem kommenden Jahr drei zusätzliche Tage für Fortbildungen.
Mit dem Beschluss des Rosenheimer Kreistages liegt eine Verwaltungsvorschrift vor, die den gültigen gesetzlichen Vorschriften entspricht und sowohl den handelnden als auch den beantragenden Personen Handlungs- und Entscheidungssicherheit gibt. Im Landkreis Rosenheim betreuen derzeit 58 aktiv tätige Kindertagespflegepersonen 380 Kinder.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re) 

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.