Rosenheim – Bei der Kommunalwahl am 8. März 2026 können Stimmberechtigte auch per Briefwahl ihre Stimme abgeben. Nach Angaben der Stadt Rosenheim können die Unterlagen nach Erhalt der regulären Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigungen sollen allen Stimmberechtigten bis Dienstag, 10. Februar 2026, zugestellt sein.
Die Beantragung der Briefwahl ist besonders einfach online möglich – entweder über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code oder direkt über die städtische Internetseite. Alternativ können die Unterlagen per E-Mail an wahlamt@rosenheim.de
unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse bestellt werden.
Klassisch analog können die Unterlagen auch per handausgefülltem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung angefordert werden. Ab dem 16. Februar 2026 können die Briefwahlunterlagen zudem persönlich im Wahlamt, Am Nörreut 17a, abgeholt oder direkt vor Ort gewählt werden.
Die Stadt Rosenheim weist darauf hin, dass die Ausgabe und der Versand der Briefwahlunterlagen aufgrund einer gesetzlichen Änderung erst ab dem 16. Februar 2026 möglich sind. Eine Antragstellung kann jedoch schon vorher erfolgen.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto: re)


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